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Chrysemys picta seit 21. August auf Anhang B

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  • #16
    Re: Chrysemys picta seit 21. August auf Anhang B

    Hallo Jens,

    es ist gar nicht so einfach rauszukriegen.

    Definitiv besteht keine Meldepflicht für deine Geier- und Schnappschildkröten trotz der Listung beider Arten in der Bundesartenschutzverordnung. Wir haben eine Anfrage im Bundesumweltministerium in NRW angeschoben, wie man sich denn in deinem Fall verhalten soll und wie man an eine Aufhebung des Besitz- bzw. Vermarktungsverbotes kommt.

    Mal sehen wann und was da abgelaicht wird

    Gruß
    Thomas & Sabine

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    • #17
      Re: Chrysemys picta seit 21. August auf Anhang B

      Hi Hi,

      kann mir den einer von euch sagen wo ich den meine Chrysemys picta dorsalis melden muss ? Ich wohn in NRW.

      Kommentar


      • #18
        Re: Chrysemys picta seit 21. August auf Anhang B

        In NRW ist die "Untere Landschaftsbehörde" deiner Stadt bzw. deiner Kreisstadt zuständig. Den Ansprechpartner kann man dir im Rathaus bzw. bei der Kreisverwaltung nennen.

        Gruß
        Thomas & Sabine

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