Re: Chrysemys picta seit 21. August auf Anhang B
Hallo Jens,
es ist gar nicht so einfach rauszukriegen.
Definitiv besteht keine Meldepflicht für deine Geier- und Schnappschildkröten trotz der Listung beider Arten in der Bundesartenschutzverordnung. Wir haben eine Anfrage im Bundesumweltministerium in NRW angeschoben, wie man sich denn in deinem Fall verhalten soll und wie man an eine Aufhebung des Besitz- bzw. Vermarktungsverbotes kommt.
Mal sehen wann und was da abgelaicht wird
Gruß
Thomas & Sabine
Hallo Jens,
es ist gar nicht so einfach rauszukriegen.
Definitiv besteht keine Meldepflicht für deine Geier- und Schnappschildkröten trotz der Listung beider Arten in der Bundesartenschutzverordnung. Wir haben eine Anfrage im Bundesumweltministerium in NRW angeschoben, wie man sich denn in deinem Fall verhalten soll und wie man an eine Aufhebung des Besitz- bzw. Vermarktungsverbotes kommt.
Mal sehen wann und was da abgelaicht wird

Gruß
Thomas & Sabine
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