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Androctonus australis - Meldepflicht

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  • Androctonus australis - Meldepflicht

    Nachdem ich festgestellt habe das meine 2,1 Pandinus imperator prächtig gedeihen (problemlose Häutung, regelmäßiges Fressen etc) habe ich mich dazu durchgerungen mir endlich einen Androctonus australis zuzulegen. Bin ich also gestern in die Zoohandlung wo schon seit längerem einer dieser Prachtburschen sitzt. Im Nachhinein erfuhr das er seit zwei Jahren ein kleiner Ladenhüter war. Das Problem an der Sache war das die Verkäuferin obwohl sie alles durchgeschaut nirgends eine Nummer zu dem Tier finden konnte. Sie nahm meine Personalien auf und sagte mir ich solle mich den nächsten Tag nochmal telefonisch melden, da wäre der Chef da. Nun war sie heut schneller und rief mich an und meinte der Androctonus wäre nicht buchführungspflichtig. Ich rief dann trotzdem unsere zuständige Bearbeitern im Regierungspräsidium an, welche mir dann doch tatsächlich mitteilte das es, weil der Skorpion ein Wirbelloser ist, keine Meldepflicht mehr gibt.

    "Wie bitte???!!!"

    Ich fänd es okay wenn es sich um einen Kaiserskorpion handelt, aber ein Androctonus? Der in Nordafrika jährlich für mehrere Todesfälle verantwortlich ist. Und bei dessen Stich man mit folgenden Symptomen zu rechnen hat?

    "Lokale zum Teil sehr starke Schmerzen, lokale Schwellungen, lokale Rötungen. Man geht heute davon aus, dass die Giftwirkung durch das Freisetzen von Azetylcholin und eigenen Katecholaminen basiert. Daher sind folgende Symptome erkennbar: Erbrechen, verstärktes Schwitzen, Bradykardie oder Tachykardie, vermehrter Speichelfluss, Blutdruckabfall oder Blutdruckanstieg und Herzversagen. Rhythmusstörungen, Krampfanfälle, Lungenödem und Bewusstseinsstörungen bis zur Bewusstlosigkeit sind möglich" (von der Website www.gifte.de)

    Findet ihr das okay? Und vielleicht kann mir ja auch jemand erklären warum das so ist?

  • #2
    Re: Androctonus australis - Meldepflicht

    Was alles im ungüstigsten Fall passieren kann, sollte nicht für oder gegen die Haltung sprechen. Was kann alles beim Autofahren passieren? Sehr viele pflegen und züchten diesen Kerl seit Jahrzehnten und es ist noch nie etwas vorgekommen. Vorausetzung ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Gifttieren. Wenn allerdings kleine Kinder im Haus sind, sollte man von der Pflege absehen. Die gehören auch in den Herkunftsländern fast ausnahmslos zu den Opfern. Wer einmal von so einem Kerl gestochen wird, dengt in Zukunft immer an die sehr starken Schmerzen, die damit verbunden sind und wird sich vorsehen.

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    • #3
      Re: Androctonus australis - Meldepflicht

      Hallo,
      in welchem Bundesland bist du? Die Bestimmungen zur Haltung von gefährlichen Tieren sind Ländersache und sehr unterschiedlich geregelt. Das gilt nicht nur für Invertebraten, sondern z.B. auch für Giftschlangen.
      [Mit den hier sonst oft diskutierten Fragen zum Artenschutz (CITES, BArtSchV etc.) hat das natürlich nicht zu tun.]
      Gruß
      Arnd
      Derzeit: Lampropeltis, Rhadinophis und Elaphe

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      • #4
        Re: Androctonus australis - Meldepflicht

        Also die Sache mit Importnummer, Buchführung usw. ist eine Frage des Artenschutzes. Androctonus spec. sind aber nicht geschützt, Pandinus spec. schon. Wenn Androctonus nicht bedroht ist, wozu willste dann Cites-Nr. und artenschutzrechtliche Meldepflicht?!

        Andre Frage ist die nach einer gefahrenabwehrrechtlichen Genehmigung usw. Hängt von Deinem Bundesland ab, viele haben für Gifttiere/gefährliche Tiere eine Genehmigungspflicht und es kann durchaus sein daß die Dame davon nichts wusste wegen Zuständigkeit. Müsste die untere Landesnaturschutzbehörde sein, kannst aber am besten beim Veterinäramt nachfragen.

        Da nun wird wieder kein Unterschied gemacht, Pandinus sind wenn dann genauso genehmigungspflichtig wie Androctonus (oder Vogelspinnen), wobei man sich über die Rechtmäßigkeit streiten könnte--denk an die reihenweise gekippten Kampfhunde-VO´s.

        Aber was stört Dich? Du willst doch selbst nen Androctonus halten/hältst Pandinus?
        Soll man Dir das lieber untersagen?

        Nagut, völlig sinnlos sind die Genehmigungspflichten nicht, aber... zum einen treffen sie alle Arten. Zum andern sind sie -je nach Bundesland- entweder so locker daß sie (fast) witzlos sind oder so streng daß ne Haltung fast unmöglich ist.

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        • #5
          Re: Androctonus australis - Meldepflicht

          Sorry Arnd,
          hast grad gepostet während ich geschrieben hatte, hab Dich teilw. wiederholt.

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          • #6
            Re: Androctonus australis - Meldepflicht

            Hi @all!

            Nochmal im Klartext:

            Es gibt Wirbellose und Wirbeltiere, die im WA eingestuft sind und meldepflichtig sind, wobei in der Praxis Wirbellose nach Rücksprache mit der jeweils zuständigen Behörde nicht mehr gemeldet werden müssen.

            Und es gibt Wirbellose und Wirbeltiere, die, je nach Bundesland, als gefährlich eingestuft worden sind und deren Haltung genehmigungspflichtig sind (oder deren Haltung gänzlich verboten ist).

            Pandinus spec. gehört zu den Tieren, die vor dem Aussterben bedroht zu sein scheinen und dementsprechend meldepflichtig sind. AFAIK ist bei den Skorpionen aber nur Pandinus spec.

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            • #7
              Re: Androctonus australis - Meldepflicht

              Meine Wenigkeit ist in Dresden daheim, also in Sachsen.

              Mir wurde von der guten Frau gesagt, das Wirbellose generell nicht mehr angemeldet werden müssen.

              @ StuKa
              Es geht mir nicht darum das der Umgang mit den Tieren unterbunden oder untersagt wird, aber es ist ein "gefährliches" Tier und allein deswegen müßte er meiner Meinung nach angemeldet werden. Bevor ich anfing mir meine Wohnung mit Terrarien und Aquarien vollzustellen, dachte ich immer der Erwerb von Reptilien, Wirbellosen etc sei mit erheblichen Papierkram verbunden. Aber nichts!

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              • #8
                Re: Androctonus australis - Meldepflicht

                Ja ich versteh ja was Du meinst,
                teilweise teil ich auch Deine Ansicht.
                Nur nicht übertreiben.
                Warum möchtest Du daß man Dir Deine Tierhaltung schwer macht? Ist in Deutschland nicht schon genug geregelt?
                Kampfhunde, große Warane usw.---ok.
                Lockere Genehmigungspflichten für Skorpione--nagut, Schwamm drüber. Aber wennse jeder kriegt, was bringt se dann?
                Wofür dann Papierkram? Als Abschreckung? Willst Du abgeschreckt werden?
                see ya
                Jan

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                • #9
                  Re: Androctonus australis - Meldepflicht

                  ich will es mir nich schwermachen lassen, aber ich bin mir der Verantwortung bewußt, welche es mitbringt wenn man sich ein solches Tier zulegt. Es gibt aber viele leute die sich dieser Verantwortung nicht bewußt sind. Und da liegt denke ich das Problem.

                  Mal was anderes. Ich sehe du hältst Buthus occitanus tunetanus und Mesobuthus gibbosus.kannst du mir sagen wo du die her hast? Hier in der näheren Umgebung ist mir niemand bekannt der solche Skorpione hält und züchtet. Und der Weg zu Börsen ist von Dresden aus immer sehr weit da diese ja meist im "Westteil" der Republik liegen.

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                  • #10
                    Re: Androctonus australis - Meldepflicht

                    Ja, da muß ich Dir zustimmen. Wusste auch nicht, daß in Sachsen garnichts erforderlich ist, vielleicht doch ein bißchen wenig...

                    Die Buthus tunetanus (oh- waren die nicht zum Artstatus erhoben? Muß ich ja ändern unten) und Mesobuthus gibb. hab ich alle von Privat via Kleinanzeigen usw., nachdem ich wie´n Irrer alle Läden abgesucht hab.
                    Buthus spec sind ja deutschlandweit noch irgendwo zu kriegen, aber Mesobuthus, und dann noch M. gibbosus...nur per Anzeigen.
                    Waren aber wohl keine Züchter.

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                    • #11
                      Re: Androctonus australis - Meldepflicht

                      Hi @all!

                      Das Ding ist, daß es nicht wirklich viele Versicherungen gibt, die eine spezielle Haftpflichtversicherung für Halter von gefährlichen und/ oder giftigen Tieren anbieten- oder aber, die Versicherungsprämie ist derart hoch, daß viele davon abgeschreckt werden. Ich habe, als ich mich mit dem Thema auseinandergesetzt habe, beschlossen, keine hochgiftigen Tiere mehr zu halten. Dafür habe ich einen zu hohen Anspruch an mein Verantwortungsbewußtsein gegen über meinen Nachbarskindern, Mitbewohnern, Besuchern & Co.

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                      • #12
                        Re: Androctonus australis - Meldepflicht

                        @ Yidaki

                        Wo ist das problem? Bei entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen (abgeschlossene Terrarien, erst schauen dann im Terra arbeiten, wenn nötig etc.)? Eigentlich können die gar nicht ausbrechen, obwohl ich ja schon beim Kauf des Androctonus festgestellt habe das was die Schnelligkeit angeht meine imperatoren reine Bulldozer sind, welche nicht aus dem Knick kommen. aber wie gesagt, mit den entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen minimiert man jedes Risiko!



                        [[ggg]Editiert von Moderator am 17-09-2004 um 17:10 GMT[/ggg]]

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                        • #13
                          Re: Androctonus australis - Meldepflicht

                          Hi Nephilim!

                          Wo das Problem ist? Ein Tier kann sich immer mal verdrücken, ohne das man es unbedingt merkt. Onkel Otto wirft das Terrarium um, das Becken geht kaputt und die darin befindliche A. robstum beißt den Schwippschwager von Onkel Otto. Oder die Urlaubsvertretung, die sich um die Tiere kümmert ist nicht so gewissenhaft, wie man selber, die Gabunviper entkommt und beißt Tante Helga, während die an der Kreuzung Elberskircherstraße auf dem Radl einkaufen will. Durch den Schock verursacht Tante Helga einen Verkehrsunfall mit acht Schwerverletzten.

                          Das ist zwar alles Fiktion, aber wenn man ein wenig aufmerksamer durch die Foren (besonders durch die Wirbellosenforen) surft, findet man sehr viele Beiträge á la "meine P. striata ist ausgebüxt...!". Ich habe für meine Tiere einen separaten Raum, de ich, als ich hochgiftige Tiere pflegte, immer verschlossen hatte. Die Terrarien waren ebenfalls abgeschlossen, aber ein Restrisiko bleibt immer.

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                          • #14
                            Re: Androctonus australis - Meldepflicht

                            Aber Onkel Otto kann das Terra nich umwerfen wenn man es in nem abgeschlossenem Raum stehen hat! Weil da hat Otto ja nichts zu suchen und auch keinen Schlüssel für...

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                            • #15
                              Re: Androctonus australis - Meldepflicht

                              @Nephilim:

                              Wie Du meinst. Aber IMHO besteht bei der Gifttierhaltung immer ein Restrisiko.

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