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Brachypelma - Haltung in Österreich

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  • Brachypelma - Haltung in Österreich

    Hallo,

    kann mir bitte jemand sagen, wie die Gesetzeslage bei der Haltung von Brachypelma smithi bzw. Brachypelma boehmei aussieht?
    Gelten nach österreichischem Gesetz Vogelspinnen als gefährlich, und sind daher genehmigungspflichtig?
    Welche Papiere muß ich für Brachypelma spec. in Österreich vorweisen können?
    Besteht überhaupt eine Meldepflicht?

    Danke
    Alex

  • #2
    Re: Brachypelma - Haltung in Österreich

    Hallo Alex,

    in der neuen - erstmals österreichweiten - Tierhalteverordnung die mit 1.1.05 in Kraft getreten ist, sind Wirbellose gänzlich unberücksichtigt geblieben, d.h. es besteht keine Meldepflicht bzw. ist auch keine Haltungsgenehmigung für sämtliche(!) Wirbellose notwendig - ausgenommen natürlich jene, die unter die Gifttierverordnung fallen, und da fallen Vogelspinnen nicht rein !

    [[ggg]Editiert von Skolopender am 13-01-2005 um 21:40 GMT[/ggg]]

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