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Anmeldung und Name von und für Kaiserskorpion

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  • Anmeldung und Name von und für Kaiserskorpion

    So, nun ist es bald so weit!
    Mein erster Kaiserskorpion wird vorraussichtlich am Freitag einziehen! Das Terrarium habe ich ja innerhalb der letzten, ähm, 4-8 Wochen schon oft genug beschrieben (Obwohl ich das sehr gerne mache, da ich doch recht stolz auf mein Werk bin)!
    Also hier ist meine wohl vorletzte Frage:
    Wie verläuft das jetzt genau mit der Anmeldung des Tieres? Der Händer (wirklich vertrauenswürdig und erfahren) sagte mir, da seine Tier deutsche Nachzuchten 06 sind, bräuchte ich sie nicht melden. Nur bei Wildfängen. Stimmt das?
    So und nun die letzte Frage, vor diesem großen Moment:
    Haben eure Tiere Namen? Könntet ihr mir vielleicht den einen oder anderen schönen Namen nennen?

    Gespannte Grüße, Christian

  • #2
    Sers,

    das einzige Tier, das bei mir einen Namen hat, ist der "Fettsack" (mein ältester Pachydactylus Bock). Ich halte nicht viel von solchen Vermenschlichungen.

    Im Moment bin ich noch arg denkfaul, aber was der Händler gesagt hat stimmt in beide Richtungen nicht. P.I.´s sind WA-artgeschützt und nachweispflichtig. Zur legalen Haltung benötigst Du also einen Herkunftsnachweis des Verkäufers/Züchters, welcher bestätigt, daß das Tier legal erworben wurde. Wir hatten hier mehrmals die Diskussion, ich glaube es war so, daß für Wirbellose alleine wegen WA-Status keine Anmeldepflicht, sondern eben nur ggfs. Nachweispflicht besteht.

    Was Dir der Händler netterweise verschwiegen hat, ist, daß viele Bundesländer eine Anmelde- und/oder Genehmigungspflicht als Gefahrtiere statuieren. Da gilt´s reinzuschauen, ob bei Deinem Bundesland auch P.I.´s (Scorpionidae) drunterfallen. Wenn Dein Land eine solche VO hat, wird das aber idR auch der Fall sein.

    Beachte, daß idR die Pflicht bußgeldbewährt sein wird.

    Keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben.

    See ya
    Jan

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    • #3
      Hi!
      Also für den Herkunfstnachweis, muss ich da nur zu dem Händler sagen: "So Chef, schreib ma' bidde Name un Adresse auf und das ich mein Tier von dir habe." -und fertig is?
      Bin in Sachen Rechtsangelebenheiten nicht gerade der Durchblicker. Lebe übrigens in NRW.
      Mfg, Christian

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      • #4
        Der Verkäufer muß Dir schriftlich bestätigen, das Tier selbst legal erworben (bzw. gezüchtet) zu haben. K.a. mit der Gesetzeslage in NRW, falls Ihr eine LandesHP mit Gesetzes- /VO-Sammlung habt, dann such da einfach drin.
        Schlagwort Gefahrtiere, gefährliche Arten o.ä.
        In Berlin heisst das Ding: Verordnung über das Halten gefährlicher und wildlebender Arten" meine ich mich zu erinnern (zu faul nachzusehen).

        Du kannst natürlich auch faul sein und einfach an das VetAmt und Eure untere LandesNatSchBehörde (looool eine Landes-Natcho-Behörde) schreiben mit dem Antrag, falls erforderlioch die Ausnmahmegenehmigung zu erteilen.

        Jan

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        • #5
          Wenn das Tier ein WF ist, gibt's eigentlich ne NR dazu...Bei NZ's sollte der Kassenzettel mit Vermerk was es war reichen. Zooläden unterstehen strenger Kontrolle. Alle Tiere werden bei Einkauf erfasst und bei Verkauf ebenso. Im Prinzip kann der Händler das Tier kaum illegal erworben haben, da die Kontrollen dies sofort aufdecken würden.
          Hier in Sachsen interessiert es keine menschenseele ob ich nen A.australis oder nen WA 2 P.imperator habe. Meine P.i.'s wollte ich damals auch anmelden, aber da meinte die zuständige Frau vom Amt Wirbellose sind nich meldepflichtig und Schluß.
          In Bayern, Saarland und Berlin bsbw sieht's aber schon wieder ganz anders aus.
          Aber die Diskussion hatte man hier schon so oft und nie wuirde man sich einig. Ein Anruf bei deiner zuständigen Naturschutzbehörde, am besten beim Regierungspräsidium deines Landes anrufen und verbinden lassenm, sollte dir Aufschluß gewähren. Und bitte vor'm Kauf des Tieres. Ersparst dir somit eventuell viel Ärger

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