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Brachypelma vagans melde pflichtig?

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  • Brachypelma vagans melde pflichtig?

    Hallo, ich möchte mir gerne eine Brachypelma vagans zulegen. Ist sie Melde Pflichtig? Wenn ja wo muss ich Sie dann Melden und was brauche ich dafür?
    Danke schon mal für Antworten

  • #2
    Hallo erstmal!
    Also, geschützt sind nach dem WA alle Brachypelma-Arten (Anhang II WA)
    Seit 1997 sind keine CITES-Bescheinigungen mehr für den Verkauf innerhalb der EU vorgeschrieben. Es besteht auch keine Meldepflicht.
    Du mußt aber als Halter die legale Herkunft nachweisen können, also den Kaufbeleg den du vom Händler oder Züchter bekommst. Gut aufheben, falls du nachweisen musst, woher das Tier stammt.

    Du kannst ja auch mal beim Veterinäramt Felix Fechenbachstraße 5 in 32756 Detmold bei Frau Schneider nachfragen. Tel.: 05231 622 19 Fax: 05231 622 24

    Gruß Heinz

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    • #3
      Ok vielen dank für deine Antwort.

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