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    Hallo,

    war auf einer Reptilitnbörse als Privater Verkäufer von "Brachipelma Smithi"

    hab jetzt ne`Anzeige vom Regierungspräsidium Tübingen, weil
    diese Spinnen angeblich "Meldepflichtig" sind (alle Brachipelma-Arten laut RP.)
    also ich bin immer noch fest davon überzeugt, dass ich nur einen Herkunftsnachweis benötige und den Habe ich!
    das hat aber dem Amt nicht ausgereicht, weil: "ich als Verkäufer von geschützten Arten auf einer solchen Börse wie ein Gewerbetreibender eingestuft werde" so das Amt.
    ich müsse noch die Eltern und Großeltern-Tiere Nachweisen und die Jungtiere immer Melden!
    die Tiere sind offiziell Beschlagnahmt müssen aber weiterhin von mir Versorgt werden, weil sie nicht wissen wohin damit! und Verkaufen ist mir untersagt worden.

    also wer liegt jetzt Falsch?
    kann mir da jemand Helfen?

    gruß Bambam
    Zuletzt geändert von bambam; 28.02.2010, 09:59. Grund: Schlussgruß vergessen!

  • #2
    Hallo , deine Tiere sind unter B des Artenschutz geführt:

    Anhang B enthält die Arten, die auf Grund ihrer Gefährdung unter besonderen Schutz gestellt sind. Die Ein- und Ausfuhr in die und aus der Europäischen Union ist reglementiert und erfordert grundsätzlich die vorherige Genehmigung einer Artenschutzbehörde eines EU-Mitgliedstaates. Die Ein- bzw. Ausfuhr von toten Exemplaren zum persönlichen Gebrauch erfordert in der Regel Genehmigungen des Herkunftslandes. Innerhalb der EU unterliegt der Besitz und Handel einschränkenden Bestimmungen. Bei Kauf, Verkauf oder Besitz muss der Erwerber bzw. Eigentümer grundsätzlich nachweisen können, dass er die Exemplare rechtmäßig erworben hat.

    Des weiteren müssen die Tiere beim Amt gemeldet werden und bei Unterlassung kann einen Ordnungstrafe verhängt werden .Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
    Grus

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    • #3
      Hallo !
      Ich glaube aber es heißt : "Brachypelma smithi"
      Ich hoffe der Name ist auf dem Nachweis auch so geschrieben !
      Ansonsten stimme ich meinem Vorredener zu !
      LG

      Phil

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      • #4
        Zitat von tirbse Beitrag anzeigen

        Des weiteren müssen die Tiere beim Amt gemeldet werden
        auch wenn es sich um wirbellose Tiere handelt?

        Kommentar


        • #5
          @ Martin H.: JA

          Also nochmal prinzipiell müssen ALLE Tier und Pflanzen die deutschen, europäischen oder internatianalen Artenschutzabkommen unterliegen dem zuständigen Amt des Wohnsitzes des Besitzers gemeldet werden mit allen Zu- und Abgängen umgehend! Der legale Besitz ist durch einen Herkunftsnachweis zu erbringen. Für manche Arten gibt es eine Ausnahme von der Meldepflicht, dieses ist bei Brachypelma sp. meines Wissens nicht der Fall.

          @bambam: wenn du deine Tiere also nicht bei deiner Kommune gemeldet hast, ist dieses ein Verstoss gegen die Meldepflicht.
          Der Herkunftsnachweis ist die Vorraussetzung zur ordentlichen Meldung des Tieres bei den Behörden.

          vg

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          • #6
            @pachypodium

            Zitat von pachypodium Beitrag anzeigen
            @ Martin H.: JA

            Also nochmal prinzipiell müssen ALLE Tier und Pflanzen die deutschen, europäischen oder internatianalen Artenschutzabkommen unterliegen dem zuständigen Amt des Wohnsitzes des Besitzers gemeldet werden mit allen Zu- und Abgängen umgehend! Der legale Besitz ist durch einen Herkunftsnachweis zu erbringen. Für manche Arten gibt es eine Ausnahme von der Meldepflicht, dieses ist bei Brachypelma sp. meines Wissens nicht der Fall.
            hmmm... wenn ich es richtig im Kopf habe, wird in dem Gesetz von Wirbeltieren gesprochen, weswegen es m.E.n. häufig so ausgelegt wird, dass Arthropoden nicht an- und abgemeldet werden müssen. Hat eine Behörde an einem ehemaligen Wohnsitz von mir ebenfalls so gehandhabt, die wollen meine Anmeldungen nicht haben und haben sich darauf berufen, dass es Wirbellose seien. Das würde nur Wirbeltiere betreffen. Und so wird es auch in vielen (Laien)foren kommuniziert.

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            • #7
              Muss mich selber verbessern!
              Wirbellose sind von der Artenschutzmeldepflicht ausgeschlossen, es sei den diese sind Anhang A. Aber bei entsprechenden Verordnungen sind Vogelspinnen und Skorpione nach Gefahrtierverordnung zu melden.

              vg Marcel
              Zuletzt geändert von pachypodium; 01.03.2010, 19:00.

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              • #8
                Das mit der Meldepflicht wirbellosen Tieren sieht etwas merkwürdig aus. Hier in HH z.B. besteht das Amt auf einer Meldung von Brachypelma spp., bei Steinkorallen und Riffmuscheln, die ebenfalls alle unter WAII fallen, wird eine Meldung jedoch als überflüssig kommentiert...... Vielleicht weil es mehr Seewasseraquarianer als Spinnenhalter gibt? ;-)
                Und fragt mal welcher Aquarianer/Züchter/Händler Seepferdchen anmeldet! Auch Hippocampus spp.. stehen alle auf WAII.......

                Uuups. Ich sehe gerade den pachypodium-Beitrag. Macht Sinn. Aber wieso bestehen die hier dann auf der Meldung der Spinnen?

                Beste Grüße aus Hamburg

                Sven Vogler
                Meine Freizeit habe ich der Herpetofauna Mexicos gewidmet, bin aber nicht engstirnig und interessiere mich außerdem für neotropische Herpetofauna, Geckos, kleinbleibende Schlangen (fast) aller Arten, Frösche, Schwanzlurche, Spinnentiere, Insekten, ....

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                • #9
                  Tja das RP Tübingen und die sehr "eifrige" Frau F..... da gibt es echt hammer harte stories dazu im internet die möchte sachen die man garnicht haben kann und teilweise garnicht haben muß (Zuchtbuchnummern der Großeltertiere etc) einfach mal googeln da gibt es einiges dazu...anscheinend auch schon Beschwerden gegen besagte Dame aber das weiß ich nicht zu 100%
                  Zuletzt geändert von Homer; 02.03.2010, 16:11.

                  Kommentar


                  • #10
                    Zitat von Homer Beitrag anzeigen
                    Tja das RP Tübingen und die sehr "eifrige" Frau F..... da gibt es echt hammer harte stories dazu im internet die möchte sachen die man garnicht haben kann und teilweise garnicht haben muß (Zuchtbuchnummern der Großeltertiere etc) einfach mal googeln da gibt es einiges dazu...anscheinend auch schon Beschwerden gegen besagte Dame aber das weiß ich nicht zu 100%
                    Hallo nun nimmt mal ein Amt den Artenschutz ernst und dann wird gleich auf denen rumgehackt .
                    Die Terraristik würde nicht so schlecht da stehen( div Prressemeldungen über Artenschmuggel, Börsen , Haltung exotischer Tiere ) wenn Halter wie Ämter sich mehr Gedanken warum solche Gesetze überhaupt da sind machen würden .
                    RP Freiburg ist da auch gut drauf und das ist gut so .

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                    • #11
                      Verwechselt ihr nicht Meldepflicht mit der Gefahrentierverordnung?
                      Hier in Schleswig-Holstein muss jedes Gifttier (dazu gehören nunmal auch "ungefährliche" Vogelspinnen)
                      gemeldet werden, ob geschützt oder nicht.
                      Zuletzt geändert von Jenny; 02.03.2010, 21:22.

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                      • #12
                        uh ,mein Beileid,das wird kompliziert.
                        bei WA2 -Wirbellosen ist vieles schwer verständlich definiert(für nicht Juristen).
                        Auf der Seite des Bundesamtes für Naturschutz-BfN gibt es einen hilfreichen Link,pdf -Datei: Vollzughinweise zum Artenschutzrecht.
                        Allerdings empfinde ich das Engagement der Veterinärin auch gut,es gehört gerade bei Wirbellosen ruhig mal etwas genauer ,kritischer geschaut.
                        Der Schutzstatus für Wirbellose wie Brachypelma sp. ,Pandinus regius,Papilio sp. ,etc. und nun bald auch Dynastes satanas sind schon mehr als gerechtfertigt.
                        Ich würde gerne noch etliche andere Arten ,wie Goliathus sp., Scolopendra gigantea und nen paar Andere im WA sehen.
                        Es würde mich auf jedenfall interessieren , was aus deinem Fall wird.
                        lg Stefan

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                        • #13
                          Ich schließe mich an mit Idolomantis diabolica (und diesem komischen blauen Gecko da, aber das gehört nicht hierher). Dann würden dem ausufernden Oothekenraub etwas Einhalt geboten, zumindest hoffe ich das.

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                          • #14
                            Zitat von Stefan81 Beitrag anzeigen
                            ..., Scolopendra gigantea und nen paar Andere im WA sehen.
                            Nenne mir einen Grund, warum.
                            Nicht, dass ich damit ein Problem hätte, aber welche vertrauenswürdigen empirischen Analysen zur Verbreitungsstatistik von Scolopendra gigantea, geschweige denn zum Vorkommen und erstrebenswerten Schutzstatus sind Grundlage deines Begehrens?
                            Oder nur, weil die Tiere so gut wie nie importiert werden, mächtig groß werden und schön sind?

                            Es gibt keinen einzigen Scolopendromorpha, der je vom WA erwähnt wurde.

                            Schutz von Tieren hat mal gar nichts mit persönlichen ästhetischen Präferenzen zu tun. Leider wird dies wohl immer gerne subjektiv herangezogen.

                            Es gibt so einige Scolpendromorpha-Spezies, die ich eher schützen lassen wollte als deinen genannten. Und auch dort sind professionelle Verbreitungsanalysen notwendig, sonst wird es spekulativ.

                            Es ist im Prinzip (alle Jahre wieder) immer der gleiche Schwachsinn:
                            Seltsamerweise werden ästhetisch besonders auffällige oder populäre Tiere genauer betrachtet. Von beiden Seiten.
                            Resultat sind weitestgehend dubiose Listen, derer sich noch Leute befürwortend anschließen, die offenbar gar nicht wissen, wovon sie reden - und vermutlich noch niemals die Tiere gehalten haben, derer sie sich sicher wähnen, einen Schutzstatus zu verpassen.

                            Ich bin PRO Regulierung, aber dann bitte professionell und objektiv.

                            Grüße
                            Turgut

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                            • #15
                              warum nicht gleich alles auf CITES setzen? Welchen Vorteil hat CITES? Es wird kompliziert für Hobby-Halter und lukrativ für Impoteure. Gerade ist der nach dem Axolotl häufigste Molch auf Liste 1 gekommen. Das wird ein riesen Spaß werden mit der Behörde. Listungen müssen begründet sein anhand konkreter, harter Daten und die fehlen so gut wie immer - wie auch in diesem Fall mit den Wirbellosen. Solche Diskussionen sind wenig nützlich. Artenschutz betreibt man nicht aus dem Bauch heraus - dafür ist der Kopf gefragt!

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