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Schwarze Witwe in Basel konfisziert

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  • Schwarze Witwe in Basel konfisziert

    Dass auch gewisse Schweizer Kantone rigoros bei Gifttier-Haltung durchgreifen, zeigt
    nachfolgende Meldung:

    http://www.20min.ch/schweiz/basel/st...hnung-14499714

    Persönlich finde ich das Vorgehen allerding diskutabel ...

  • #2
    Mal immer vorausgesetzt und andere Infos haben wir derzeit ja nicht, die Angaben zu dem Vorfall stimmen so, dann hat der Halter hier grob fahrlässig gehandelt und entgegen der Vorschriften.

    Somit die Beschlagnahmung rechtens m.E.

    Das ist ja genau der Punkt:

    Wenn ich eine Giftspinne halten möchte, dann muss ich mich auch erkundigen in meinem Bundesland/Kanton, welche Bestimmungen hierzu gelten und diese erfüllen.

    Tue ich das nicht, muss ich halt mit sowas durchaus rechnen.

    Wir brauchen generell keine Halter in der Szene, die sich Tiere halten ohne sich verantwortungsbewusst zu erkundigen, was für Voraussetzungen die entsprechende Tierart benötigt sowohl in Hinblick auf Terrariumgrösse, Einrichtung, Klima ect., als auch in Hinblick auf rechtliche Geschichten, wie Sachkunde, Meldepflicht ect.

    Hätte der Halter diese Punkte alle erfüllt, wären sie Behörden ohne Spinne wieder abgezogen.

    Sehe hier nicht was daran diskutiert werden müsste ?
    Zuletzt geändert von PeLa; 31.10.2014, 09:26.

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    • #3
      Also die Gefahr durch Latrodectus gebissen zu werden ist ziemlich gering bis unwahrscheinlich.
      Gegebenenfalls ist es sogar diskussionswürdig ob man die Wirbellosen aus den Gefahrtierverordnungen sogar streichen könnte.

      Die Haltung in einer verschlossen Plastikbox oder Faunabox war für diese kleine Spinne schon sicher genug, mMn müßte es da mehr wissenschaftliche Aufklärung geben, dann gäbe es auch weniger Hysterie um solche Tiere.

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      • #4
        Mich würde mal interessieren, aufgrund welcher gesetzlicher Grundlagen eine solche Beschlagnahmung gerechtfertigt ist, vielleicht kann mir ja jemand auf die Sprünge helfen. Ich kenne keine schweizerische Verordnung, die die private Haltung giftiger Invertebraten verbindlich regelt. In der TSchV sind Wirbellose (mit 2-3 Ausnahmen) nicht abgehandelt und Dokumente wie "Sicherheitspolizeiliche Empfehlungen für das Halten von Wildtieren" haben, wie der Name schon sagt, nur empfehlenden Charakter und betreffen in Bezug auf Wirbellose den privaten Halter kaum.
        Das heisst natürlich nicht, dass ich die fahrlässige Haltung gefährlicher Spinnen und Skorpione gutheisse, die gesetzlichen Grundlagen für das Handeln der Behörden habe ich aber beim BLV bisher nicht gefunden. Selbst die Einfuhr giftiger Spinnen und Skorpione braucht gemäss der BLV-Seiten keine Bewilligung (ausser 3 Gattungen aus CITES-Gründen).

        Gruss Dieter

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        • #5
          Also in den SKF-Foren "erzählte" mir ein schweizerische Androctonus australis-Halter in der Schweiz gibt 2 verschwiedene Regelungen, das eine Kanton sei wie hier in Baden-Würtemberg das andere hält sehr strenge Regelungen, kein Haltungsverbot aber solche Sachen wie Sicherheitsraum usw. (Der Halter kam aus einem "lockeren" Kanton)

          Für Wirbellose mag das allerdings nicht sonderlich verhältnismäßig sein, da das Risiko wieder völlig anders als bei Schlangen ist, eine Schlange kann einem noch aus dem Behälter oder von der Stange erwischen. Diese Gefahr ist bei Spinnentieren ja nicht gegeben.

          Hier in Deutschland würde sich nach meinem Informationsstand kein Amtsveritinär die Mühe mache wegen einzelne Spinnen/Skorpione auszurücken, da die mittlerweile schon Fallprioritäten setzen. Mein Vertrauenshändler erzählte mir die zuständige Amtsveritinärin sei mit Schildkröten und Cities-Reptilien derartig ausgelastet daß die bei Wirbellosen höchstens nur noch Sammelhalter und Hobbyzüchter beachtet.

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          • #6
            Witzig, dass eine Spinne eine Schlagzeile füllen kann. Liest sich als hätte jemandem die Haltung seines Nachbarn nicht gepasst und damit der ganze Zauber nicht im Nichts verläuft beschlagnahmt man halt mal was, was auslegbar ist. War bestimmt kein Schloss an der Plastebox. ^^ Der Aufmacher soll ja auch Angst schüren gegen Haltung solcher Tiere. Meine Illuminati-Theorie: Anschwärzen, Reporter drauf ansetzen, Win Win Situation Reporter und Haltungsgegner...
            AG Skinke!

            www.apopo.org - Räumkommando Riesenratte
            "We train rats to save lives" "Adopt a rat!"

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            • #7
              Die Haltung von Nicht-Wirbeltieren ist in der Schweiz großmehrheitlich NICHT geregelt. D.h. man kann bei uns fast überall alles an Spinnen, Skorpionen und Co. halte, egal ob giftig, gefährlich oder harmlos.
              Eine der wenigen Ausnahmen ist der nur wenige Quadratkilometer große Halbkanton Basel-Stadt. Dort gibt es Vorschriften zur Haltung von diversen echten und angeblichen Gefahrtieren; so auch zu Pfeilgiftfröschen oder eben einigen Spinnen. Leider ist dies aber vielen Halter nicht bekannt, weil's eine "Spezialität" der Basler ist. Der Mann ist hier wohl ziemlich unbedarft in die Amtsmühlen geraten. Hätte er nur wenige Kilometer weiter südlich gewohnt, hätten seine Tiere keinen interessiert. Ich persönlich würde umziehen.

              Viele Grüsse
              Beat
              Leiter DGHT-Landesgruppe Schweiz und DGHT-Stadtgruppe Zürich
              www.skn-reptilien.ch

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              • #8
                Ich persönlich finde es schade,dass es Leute gibt die sich vor der Anschaffung eines Gifttieres nicht mit den gesetzlichen Regelungen auseinandersetzen.Das rückt das Hobby Terraristik speziell die Haltung von gefährlichen Tieren oft in ein falsches Licht.

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                • #9
                  Die Basler-Regelung ist mehr als unglücklich. Bei gesetzlichen Regelungen muss es darum gehen, Drittpersonen zu schützen. Da es kaum je zu einem Unfall mit Spinnen an Drittpersonen (eigentlich gar nicht denkbar) kam und auch fast nicht möglich ist - auch Unfälle mit Latrodectus und anderen sog. Giftspinnen sind selten ernst - zumal die Spinnen nicht agressiv sind (beissen nur bei Bedrohung / drauf treten). Bei Giftschlangen kann man es verstehen, bei Spinnen und Pfeilgiftfröschen nicht. Ich vermute aber, dass die Basler durch Vorkommnisse bei Giftschlangen etwas speziell sensibilisiert sind - das hat vielleicht etwas mit alten Vorkommnissen bei "Schlangen Hansi" (Hans Schweizer) vor 60 Jahren was zu tun....

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                  • #10
                    Danke Beat, ich hab's noch vermutet, dass da einmal mehr der Kantönligeist die Finger im Spiel hat.

                    Gruss Dieter

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