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HAMBURG: "Gefahrtiergesetz" vom Parlament beschlossen

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  • #16
    [QUOTE=Reptillo;780482
    Aber zum Glück sind wir hier in NRW noch selber mündig was die Wahl der Tiere betrifft.[/QUOTE]

    Moin wer weis wie lange noch ? Schliesslich beschliessen immer mehr Bundesländer ein Gefahrtiergesetz.

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    • #17
      Zitat von The Dude Beitrag anzeigen
      Ich denke du meinst Negativ-Listen.
      Nein, Handy-Andy hatte schon Recht:

      Positiv-Liste => Arten, auf welche die neue Regelung zutrifft
      Negativ-Liste => Arten, auf welche das Gesetz nicht zutrifft (Ausschlußliste)

      Der Entwurf des Senats enthält eine Positiv-Liste.

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      • #18
        Das wäre fatal, denn eine positivliste umschreibt die Arten die man will. Ergo ist alles verboten was nicht auf der Liste steht. Die Negativliste benennt die Arten die man nicht will und per Regelung ausschliesst. Damit ergibt sich das erstmal alles erlaubt ist was nicht auf der Liste steht. Es ist also hoffentlich eine Negativliste.

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        • #19
          Lass sein, Fipps, niemals werden die das verstehen!
          curiosity killed the cat

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          • #20
            Zitat von The Dude Beitrag anzeigen
            Nach Artikel 1 §1 müssten nahezu alle Hunderassen davon betroffen sein.
            In einigen Bundesländern gilt JEDER HUND ab 20kg perse als gefährlich und ist mit maulkorb und Leine zu führen. Befreit wird man nur davon, wenn man einen Sachkundenachweis in Verbindung teilweise mit einem Wesenstest erbringt. Hier in Berlin gilt es derzeit noch für die Rasseliste.

            Du siehst: Hundehalter haben schon länger damit zu leben, ihr seid nicht die Ersten, die es trifft.

            Ich persönlich sehe auch noch einen gravierenden Unterschied zwischen Hunden und Reptilien: HundehalterLobby ist wesentlich grösser, Hund ist in vielen Bereichen anerkannter Sozialpartner und auch Therapiehund, das dürfte für Reptilien derzeit nicht gelten.

            Ich finde einen Sachkundenachweis zu erbringen IMMER sinnvoll und zwar in allen Bereichen der Tierhaltung.

            Für gefährlich werdend könnende Reptilien, durch Grösse, Kraft und/oder Giftigkeit ist ein Sachkundenachweis und auch eine ausbruchssichere Unterbringung ja sicher nicht zuviel verlangt, oder? Zumal das sicher die Halter von den betreffenden Reptilien sowieso schon haben.

            Das Einzige, was hier ein bischen stört, sind die schwammigen Formulieren man sollte es sehr viel genauer ausformulieren, also z.B. welche Grösse (Anaconda z.B.), wie giftig (Taipan z.B.). Nicht jedes Tiergift wird dem Menschen gefährlich, es sei denn er reagiert hochallergisch, dann kann einen aber auch der heimische Bienenstich schon umbringen.

            Die Durchsetzung könnte ein weiteres Problem darstellen. Allerdings kommt es auf die Meldepflichten für bestimmte Tierarten an, die ja immerhin schon besteht, somit sind diese Halter eh schon amtlich.....

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            • #21
              die Artenschutzmeldepflicht trifft mit Sicherheit auf die entsprechenden Riesenschlangen, Großechsen (Warane und Tejus) und Krokodilen zu, ein großer Teil der Gifttiere jedoch nicht. Viele Giftschlangen haben, nach meiner Kenntnis, keinen Schutzstatus da sie nich bedroht und häufig vorkommen. Von giftigen Wirbellosen ganz zu schweigen.

              Des weiteren bezweifle ich das jeder seine Tiere meldet, da diese leicht zu verheimlichen sind.

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              • #22
                Zitat von Martin H. Beitrag anzeigen
                es gibt aber auch ein paar Vogelspinnenarten, da hätte ich lieber 10 Bienenstiche gleichzeitig als von denen gebissen zu werden!
                Ja, völlig richtig, da gibt es auch ein paar unangenehme Exemplare, aber solche Arten habe ich natürlich nicht gemeint.

                Ob Vogelspinne oder nicht, hochgiftige Vertreter wie Phoneutria spp., Atrax oder dergleichen gehören selbstverständlich auf den Index.

                Jörg Hofmann (DGHT-Hamburg) hatte aus dem Senats-Entwurf der verbotenen Arten allerdings zitiert "Vogelspinnen, sofern sie giftig sind", was z.B. auch auf eine Brachypelma smithi zutreffen würde.
                Dafür muß nach meiner Meinung kein Führungszeugnis verlangt werden. - Die Sachkunde ist natürlich trotzdem wünschenswert, nicht zuletzt, weil diese Spinne unter Artenschutz steht.

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                • #23
                  Zitat von Reptillo Beitrag anzeigen
                  Was hat man unter sicherer Unterbring denn zu verstehen? Meine Skorpione halte ich in Faunaboxen und die befinden sich in der Wohnung.
                  Das Gesetz wurde im Parlament weitestgehend mit dem Schutz der Bevölkerung vor entwichenen Tieren begründet. - Die Gesundheit des Halters selbst spielte wohl keine große Rolle, aber der sollte ja schließlich auch wissen, was er tut.

                  "Sichere Unterbringung" ist natürlich ein ziemlich unbestimmter Rechtsbegriff und könnte tatsächlich von jeder Behörde und jedem Gericht anders interpretiert werden, ...aber wir Juristen wollen ja auch leben.

                  Da diese Ausbrüche in der Praxis recht selten vorkommen bzw. selten bekannt werden, könnte es Jahre dauern, bis die Rechtsprechung alle Aspekte ausgeurteilt hat.

                  Ich würde es nach meiner Rechtsauffassung etwa so eingrenzen:
                  • Das Tier darf nicht aus eigener Kraft entweichen können
                  • Ein versehentliches Entweichen muß weitestgehend ausgeschlossen werden (Stichwort: Doppelter Verschluß, z.B. durch ein getrenntes Zimmer)
                  • Der Zugriff durch Unbefugte, Besucher, Kinder etc. darf nicht möglich sein

                  Natürlich wäre das je nach tatsächlicher Gefährdung abzustufen.
                  Ein Androctonus australis in der Faunabox wäre ganz sicher problematisch.

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                  • #24
                    Zitat von The Dude Beitrag anzeigen
                    Ich denke du meinst Negativ-Listen.
                    Zitat von The Dude Beitrag anzeigen
                    Das wäre fatal, denn eine positivliste umschreibt die Arten die man will. [...] Es ist also hoffentlich eine Negativliste.
                    Das Mißverständnis läßt sich leicht aufklären:
                    Deine Definition ist nicht wirklich falsch, unterscheidet sich aber von der juristischen. - Da ich nichts anderes als Rechtswissenschaften studiert habe, magst Du mir meine Wortwahl nachsehen.

                    SimbaHH hat es schon zutreffend formuliert.
                    Vereinfacht gesagt, der Jurist fragt: Ist dieses Gesetz auf Tierart XYZ anwendbar?
                    Nein - nicht zutreffend, negativ
                    Ja - zutreffend, positiv
                    Entsprechend wird die konkrete Liste verbotener Arten Positiv-Katalog genannt.

                    Aus den Hundeverordnungen kennen wir diesen Terminus schon länger.
                    Neben dem konkretisierenden Positiv-Katalog bzw. der Positiv-Liste steht in der Regel auch immer eine abstrakte Definition, ein sogenannter "Auffang-Tatbestand". - Damit sind dann alle Tiere abgedeckt, an die der Gesetzgeber nicht gedacht hat.

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                    • #25
                      Zitat von sch.niehoff Beitrag anzeigen
                      Lass sein, Fipps, niemals werden die das verstehen!
                      Hast Recht Peter.

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                      • #26
                        Zitat von Reptillo Beitrag anzeigen
                        die Artenschutzmeldepflicht trifft mit Sicherheit auf die entsprechenden Riesenschlangen, Großechsen (Warane und Tejus) und Krokodilen zu, ein großer Teil der Gifttiere jedoch nicht. Viele Giftschlangen haben, nach meiner Kenntnis, keinen Schutzstatus da sie nich bedroht und häufig vorkommen. Von giftigen Wirbellosen ganz zu schweigen.

                        Des weiteren bezweifle ich das jeder seine Tiere meldet, da diese leicht zu verheimlichen sind.
                        Unbestritten.
                        Ich meinte ja auch, das einige Halter eh schon amtlich sind und somit kontrollierbar in Hinblick auf die neue Verordnung. Eben durch das Halten artgeschützter Tiere.

                        Und klar, es werden jetzt vermutlich sehr viel mehr Tiere "schwarz" gehalten, Hausbesitzer haben es da sehr leicht, netter Kellerterrariumraum eingerichtet, nicht rumposaunt was man hält und drauf achten wen man in Keller lässt. Bei Wohnungsbesitzern, fast dasselbe :-) Auch die ganzen Hundeverordnungen haben uns schon eine Menge mehr Schwarzhaltung beschert, das wird im Terraristikbereich nicht anders werden fürchte ich.

                        Daran wird auch kein Gesetz was ändern. Und die vermeintliche Sicherheit für den "Mob" ist eh grösstenteils Augenwischerei, sicherer wird m.E. tatsächlich nämlich gar nichts.
                        Zuletzt geändert von PeLa; 18.06.2013, 11:30.

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                        • #27
                          Sagt mal wo wir grad bei Meldepflicht sind: wenn man sich z.B in Sachsen ganz normal meldepflichtige Tiere zulegt (in dem Fall Chamäleons, Bradypodion thamnobates), wie lange hat man dann Zeit, die anzumelden? Ich hab nämlich erst jetzt, nach 1 Monat, den Herkunftsnachweis, da der Züchter da bisschen auf sich warten lassen hat. Nun anzumelden wäre aber irgendwie sinnlos, da ich in 3 Wochen 200km weg umziehe und dann sowieso ummelden müsste. Kann ich da die paar Wochen noch warten und gleich in der neuen Wohnung anmelden, oder gibts dann Meckereien wenn die auf dem Herkunftsnachweis das Verkaufsdatum sehen?

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                          • #28
                            NLWKN Seite:
                            "Wer in der Bundesrepublik Deutschland besonders geschützte Wirbeltiere hält, hat diese der nach Landesrecht zuständigen Behörde unverzüglich zu melden."
                            Besten Gruss
                            Sascha

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                            • #29
                              Zitat von Handy-Andy Beitrag anzeigen
                              Natürlich wäre das je nach tatsächlicher Gefährdung abzustufen.
                              Ein Androctonus australis in der Faunabox wäre ganz sicher problematisch.
                              Genau diese Art halte ich so. Unter anderem auch A. bicolor, Grosphus grandideri, Parabuthus schlechteri und Tityus stigmurus. Einen Ausbruch kann ich ausschließen da Androctonus zu dick ist um da rauszuklettern. Der Parabuthus ist ähnlich gebaut. Der Tityus ist zu klein für die Wände und mein Grosphusweibchen wäre die einzige, die es schaffen würde, wenn ich den Deckel offen ließe.
                              Wissen tue ich das aus eigener Beobachtung, die ich meist zufällig im vorbeigehen mache. Solche Beobachtungen könnte ich in einem geschlossen Extraraum nicht machen. Ich halte es gerade bei solchen Tieren für unerlässlich, eigene Erfahrung durch beobachten zu erlangen.

                              Zu den hier erwähnten Spinnen:
                              Tatsächlich sind einige altweltliche Arten mittelgiftig, besonders die "in Mode gekommene" indische Baumvogelspinne, Lebensgefahr kann man aber wohl eher ausschließen.
                              Atrax ist nach meinem Wissen, in Europa kaum erhältlich.
                              Phoneutria ist von Art zu Art unterschiedlich gefährlich, ich kenne kaum ein Gifttier neben diversen Schlangen, über das soviel Verunsicherung im Internet verbreitet ist wie bei dieser Spinnengattung.

                              Ich selber halte keine Spinnen. Aber kann ja auch noch kommen. Wenns finanziel wieder klappt, werde ich mich noch um Skolopender kümmern. Dann aber nicht in der Faunabox.

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                              • #30
                                Zitat von Reptillo Beitrag anzeigen

                                Zu den hier erwähnten Spinnen:
                                Tatsächlich sind einige altweltliche Arten mittelgiftig, besonders die "in Mode gekommene" indische Baumvogelspinne, Lebensgefahr kann man aber wohl eher ausschließen.
                                ...man sollte halt nur nach einem Biß ein paar Wochen lang nicht autofahren.

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