Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Bright Sun UV - Die Revolution ?!

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Hallo,
    das stimmt so nicht. Das gilt nur für einen freiwilligen Umtausch auf Kulanzbasis, wenn die Ware einwandfrei ist und nur nicht gefällt. Bei einer berechtigten Reklamation innerhalb der Gewährleistungsfrist kann man sich direkt an den Hersteller wenden, aber der Händler, bei dem ein Gerät erworben wurde, kann grundsätzlich als Ansprechpartner gewählt werden und ist verpflichtet, sich der Reklamation anzunehmen. Dabei ist ein Kassenzettel nicht mal notwendig, es reicht irgendein Schriftstück, mit dem der Käufer seine Ansprüche geltend machen kann, z.B. Kontoauszug, Kreditkartenbeleg oder irgendwas sonst, es muss nur das Kaufdatum (wg. Frist) erkennbar sein. Ist der ursprüngliche Händler nicht mehr greifbar (Umzug, Kauf auf Börse etc) kann jeder andere Händler, der das Gerät führt, in die Pflicht genommen werden. Gruß
    Sven
    Jeder Mensch hat eine Wirbelsäule, aber nicht jeder hat ein Rückgrat.

    Bitte sehen Sie von privaten Anfragen zu Diskussionsthemen weitgehend ab und posten sie lieber im Forum bzw. bitte legen Sie es mir nicht als Arroganz oder Gleichgültigkeit aus, wenn ich sie nicht beantworte (n kann). Mir fehlt einfach die Zeit dazu.

    Kommentar


    • Mein Problem bezüglich Reklamation ist jetzt halt dass ich eben keinen Kaufbeleg mit Datum habe.
      Ich habe jetzt von Lucky Reptile eine gut bebilderte "Bastelanleitung" bekommen mit der ich die Steckverbindung zerlegen werde und die Kontakte dieser überprüfen kann. Werde ich so schnell wie möglich machen und Euch das Ergebnis wissen lassen.

      Nochmals zur Temperatur der Lampe: ich habe sie aufs Alugaze des Terrariums gerichtet - bei einer Umgebungstemperatur von 21 Grad erreiche ich bei einem Abstand von 19 cm 36 Grad (thermometer liegt auf dem Alugaze im Zentrum des Lichtkegels). Innerhalb des Terrariums mit dann einem Abstand von 25 cm habe ich 27 Grad.

      Kommentar


      • Hallo,
        @Sven... gut zu wissen. Wenn mich das nächste Mal ein Verkäufer mit der Begründung abwimmelt, die 14 Tage seien abgelaufen, nun soll ich mich an den Hersteller wenden, werde ich dran bleiben . Hast Du eine Quelle, damit ich das untermauern kann?

        @amu + @6N_16V... meine Bright sun hängt frei von der Decke und darüber ist noch der große Reflektor von Lucky reptile. Könnte es sein, dass die Wärme durch den Reflektor noch gebündelt wird?
        Ist womöglich die BS als Wärmequelle nur dann geeignet, wenn sie mit Reflektor (Lampenschirm) betrieben wird?
        Wie ist das bei Euch anderen Bright sun-Nutzern?
        LG Tina

        Kommentar


        • Zitat von Tinamie Beitrag anzeigen
          @Sven... gut zu wissen. Wenn mich das nächste Mal ein Verkäufer mit der Begründung abwimmelt, die 14 Tage seien abgelaufen, nun soll ich mich an den Hersteller wenden, werde ich dran bleiben . Hast Du eine Quelle, damit ich das untermauern kann?
          ABGB: 2 Jahre Gewährleistung? Aber so viel über seine Kundenrechte sollte man doch eigentlich wissen *fragezeichen*.
          Kurz: Innerhalb der ersten 6 Monate muss dir der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht schon vor dem Kauf bestanden hat (also durch dich selbst verschuldet ist). Kann er das nicht nachweisen, muss er das Gerät entweder umtauschen oder reparieren. Du darfst aussuchen, was du willst.

          Kommentar


          • Hallo,
            2 Jahre Gewährleistung? Aber so viel über seine Kundenrechte sollte man doch eigentlich wissen *fragezeichen*.
            Na, wer das nicht weiß :ggg:
            Ist mir alles bekannt.
            Immerhin hat das Gerät wie jedes andere gekaufte Teil (außer Leuchtmittel) 2 Jahre Garantie...
            Zitat in diesem Thread von mir selbst...
            LG Tina

            Kommentar


            • Warum fragst du dann, wenn dir alles bekannt ist?
              Dass Garantie etwas anderes als Gewährleistung ist, und wie sich das mit Händler und Hersteller verhält, war dir scheinbar nicht so ganz bekannt. ;-)

              Kommentar


              • Zitat von Sarina Beitrag anzeigen
                Innerhalb der ersten 6 Monate muss dir der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht schon vor dem Kauf bestanden hat (also durch dich selbst verschuldet ist). Kann er das nicht nachweisen, muss er das Gerät entweder umtauschen oder reparieren. Du darfst aussuchen, was du willst.
                Seit wann darf der Kunde sich aussuchen, ober der Händler das Gerät tauscht oder in Reparatur schickt? Ich denke, das ist immernoch Händler Sache bis einschließlich der 3ten Reparatur. In den ersten 3 Reparaturen kann der Händler auch gegen reparierte und geprüfte, baugleiche Geräte tauschen (Swapgeräte) Danach hat der Kunde das Recht auf Wandlung welche in ein baugleiches neues Gerät sein kann oder ein gleichwertiges anderes.

                Kommentar


                • Hallo,

                  Vorwort: Bin juristisch ungebildet. Beziehe meine Infos von google und aus Verbraucherschutzsendungen und Artikeln (ct und sowas)

                  Zitat von Phelsumarkus Beitrag anzeigen
                  Seit wann darf der Kunde sich aussuchen, ober der Händler das Gerät tauscht oder in Reparatur schickt?
                  Schon immer (seit 2002). Die Händler behaupten nur immer, dass sie es nur einschicken können. Ist billiger für die.

                  Nachbesserung = Reparieren oder ersatzgerät
                  Wenn das mehrmals (3 mal ist üblich aber nicht gesetzlich vorgeschrieben) schief geht, dann kann der käufer auf andere Maßnahmen bestehen (Rücktritt oder Minderung).

                  Zitat von Phelsumarkus Beitrag anzeigen
                  Danach hat der Kunde das Recht auf Wandlung
                  Wandlung gibt es seit 2002 nicht mehr. Stattdessen eben Rücktritt oder Minderung.

                  Grüße, Sarina
                  Zuletzt geändert von Sarina; 09.10.2008, 17:50.

                  Kommentar


                  • Zitat von Sven Zeeb Beitrag anzeigen
                    Ist der ursprüngliche Händler nicht mehr greifbar (Umzug, Kauf auf Börse etc) kann jeder andere Händler, der das Gerät führt, in die Pflicht genommen werden.
                    Selbstverständlich, und sollte man keinen anderen Händler finden, reicht auch
                    ein kurzer Anruf bei der Bundeskanzlerin, und Sie wird sich der Angelegenheit
                    annehmen.

                    Ist der eigendliche Händler nicht mehr greifbar, dann kann sich der Käufer
                    höchstens direkt an den Hersteller wenden, das wars aber auch. Der Kassenbon
                    (oder etwas vergleichbares) dient vor allem auch dem Zweck, zu beweisen
                    das die Ware überhaupt in Geschäft Xy gekauft worden ist.

                    Gruß
                    Zuletzt geändert von Defense; 09.10.2008, 18:39.

                    Kommentar


                    • Hallo,
                      auf das Vorschaltgerät sind 2 Jahre Garantie, wie auf alle Elektrischen Geräte.
                      Auf die Lampen 6 Monate, laut Hersteller.
                      Kassenzettel sollte dabei vorhanden sein.

                      LG
                      Robby

                      Kommentar


                      • Hallo.

                        die unterschiedlichen Temperaturen, die unter den Lampen gemessen werden, kommen vermutlich von den unterschiedlichen Thermometern.
                        Temperatur messen ist garnicht so einfach, wie es auf den ersten Blick aussieht. Ein schwarzes Thermometer wird wärmer und misst deshalb unter der Lampe eine andere Temperatur als ein weißes oder eines aus Glas.
                        Legt ein paar verschiedene Thermometer unter die Lampe und ihr werdet feststellen, dass die gemessenen Temperaturen erheblich von einander abweichen.

                        Das beste Ergebnis bekommt man im Infrarotthermometern (Ohrthermometer). Man lässt ein Stück trockenes Holz unter der Lampe warm werden und misst dann mit dem IR-Thermometer seine Temperatur.
                        Allerdings gibt es bei diesen Thermometern ebenfalls große Unterschiede. IR-Thermometer, die mehrere hundert Grad messen können, sind ungeeignet. Bei niedrigen Temperaturen haben sie erhebliche Abweichungen. Fieberthermometer müssen von ihrer Bestimmung her wesentlich genauer sein. Ich verwende dieses hier. Sein Messbereich geht bis 50°C.

                        Gruß
                        Uwe

                        Kommentar


                        • Hallo Sarina,
                          Warum fragst du dann, wenn dir alles bekannt ist?
                          1. In diesem Fall fragte ich direkt Sven.
                          2. Wenn Du meinen post richtig verstanden hättest, bräuchtest Du nicht fragen .
                          Bin juristisch ungebildet. Beziehe meine Infos von google und aus Verbraucherschutzsendungen und Artikeln (ct und sowas)
                          Ich brauche meine Infos nicht von google beziehen, habe genügend eigene Erfahrungen mit:
                          Händlern / Umtausch / "3-malige Reparaturen und erst dann das Geld zurück" Aktionen / ohne Quittung im Geschäft gibts auch nichts .
                          Nachbesserung = Reparieren oder ersatzgerät
                          Wenn das mehrmals (3 mal ist üblich aber nicht gesetzlich vorgeschrieben) schief geht, dann kann der käufer auf andere Maßnahmen bestehen (Rücktritt oder Minderung).
                          Hört sich ja auch schön an... aber es muß sich, jedenfalls bestehen die Hersteller oder auch Händler darauf, wenn ein Gerät defekt ist (bei mir war es das eine mal eine nagelneue Canon) bei jedem der 3 Reklamationen um den gleichen Defekt handeln, sonst gilt dieses "Rücktritts oder Minderungsrecht" auch wieder nicht. Allein das war bei mir immerhin schon 4 Mal der Fall!
                          Zur Erklärung von z.B. einer Reklamation: Die Camera war 3 Wochen alt und der automatische Fokus reagierte nicht mehr. Ich habe sie zum Händler gebracht, sie wurde eingeschickt, kam nach 6 Wochen wieder. Auf dem Reparaturbeleg stand kein Vermerk darüber, was kaputt war, aber sie ging wieder. Ein halbes Jahr später das gleiche Spiel von vorn, Abgabe, weggeschickt, wiederbekommen ohne Angabe des Defektes. Kurz vor Ende der Garantie (da gab es noch die 1-Jahr-Garantie) noch mal das Ganze. Auch damals schon, wußte ich übrigens, dass es so etwas gibt !! Trotz des 3-maligen, von mir geschilderten, gleichen Defektes, gab es weder eine Neue, noch eine Minderung, noch irgendetwas...nur weil die Leute vom Repararturdienst nie einen Vermerk gemacht haben, was sie überhaupt repariert haben. Da ich nicht nachweisen konnte, dass es jedesmal der gleiche Defekt war, gab es nichts...
                          Fazit: Die sch*** Camera von Canon liegt nach wie vor kaputt bei mir im Schrank. Und sollte es auch so sein, dass das, was Du da ergooglelt hast, richtig wäre und die Verkäufer und Hersteller das so machen sollten, dann solltest Du vielleicht auch erstmal die Erfahrungen sammeln, ob das auch wirklich so angewandt wird und Du damit durchkommst.
                          Innerhalb der ersten 6 Monate muss dir der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht schon vor dem Kauf bestanden hat
                          Den Fall hatten wir auch schon, mit Anwalt, Klage etc.,bla bla ....und haben gewonnen. Ich habe nun auch keine Lust mehr, mein ganzes Privatleben hier auszubreiten, nur damit Du davon ablässt, mir zu sagen, wovon ich angeblich keine Ahnung haben soll...

                          Tina

                          Ich würde es vorziehen, mich wieder mit dem eigentlichen Thema Bright sun auseinander zu setzen.

                          Kommentar


                          • Zurück zur Bright Sun:
                            Nach zwei Stunden herumbasteln an den verschiedenen Anschlüssen und überprüfen der Kontakte - soviel zur "Plug and Play" Version - ist das Pfeifen jetzt etwas leiser. Interressanterweise ist jetzt auch die Temperatur höher - gemessen unter den gleichen Bedingungen und Abstand jetzt 45 Grad statt vorher 36 Grad.lg amu

                            Kommentar


                            • Hallo,

                              ich möchte mir, nach zahlreichen Empfehlungen und wo sie auch hier gelobt wurde, nun auch eine Lucky Bright Sun als UV-Wärme-Lampen-Kombi für meine Wasserschildkröte anschaffen. Bei der Wasserschildkröte handelt es sich vermutlich um eine Pseudemys peninsularis (zur sichernen Bestimmung frage ich auch hier im "Was ist das?"-Forum nochmal nach). Welche der beiden Versionen (Desert oder Jungle)würdet ihr mir für die Schildkröte empfehlen?

                              Mein Problem besteht darin, dass ich die Lampe nur an meiner Dachschräge anbringen kann, bei Lucky Reptile aber keine ordentlichen Hinweise zur UV-Stärke nach Entfernung und Wärmeleisung nach Entfernung finde. Besondes verwirren tut mich dieser Satz zur Bright Sun UV Jungle:

                              Da UV Strahlung generell ein Gefahrpotential hat und die UV Intensität bei 10 cm Abstand 5mal so hoch wie bei 30 cm Abstand ist, wurde bewusst der UV Anteil reduziert.

                              Heißt das jetzt, dass ich die Jungle auch in nur 10cm ntfernung zum tier anbringen kann?! Sonst wurde mir immer gesagt, dass es mindestens 30cm sein müssen, weil geringere Abstände dem Tier schaden zufügen könnten.

                              Ein weiteres Problem ist die Hitzebildung. Ich brauche für die Wasserschilkröte ca. 40°C auf ihrer Sonneninsel, über der ich die Lampe befestigen würde. Als Entfernung kämen nur 20-40cm in Frage. Weiß jemand von euch wie warm die vier verschiedenen Versionen (Desert 50W, Desert 70W, Jungle 50W, Jungle 70W) bei 40cm (oder 20cm) Enfernung werden oder kann es ohne große Umstände nachmessen?

                              Ich gehe noch zur Schule und verdiene desshalb (fast) noch ein Geld, da ist eine Lampe wie die Bright Sun schon eine große Investition. Die mach ich für mein Tier gerne, nur dann möchte ich auch die "richtige" haben, um "rumzupobieren" fehlt mir das Geld ;-)

                              Falls schonmal jemand diese Frage gestellt hat tur mir die Widerholung sher leit, über die Suche ist sie bei mir nicht gefunden worden und der Thread ist doch arg lang um ihn ganz durch zu lesen

                              Kommentar


                              • Hi

                                So weit ich weiß sind auch für die Jungle 70W 30cm Abstand einzuhalten. Schräge beleuchten würde ich mit UV-Leuchtmitteln lieber nicht.

                                Dazu kommt noch das das Teil sehr heiß wird, eventuell könnte das deiner Dachschräge nicht gefallen.

                                lg Marco

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X