Nur so:
Das vonwegen Händler dürfen wegen kurzfristiger Unterbringung die Mindestanforderungen unterschreiten ist blödsinn.
Auch Händler müssen sich an Mindestanforderungen halten wie jeder andere auch.
Ist natürlich immer abhängig wie das der zuständige Amtsvet sieht.
Wenn da auch auf Dauer sich nichts bessert muss man halt auf der Leiter ein wenig höher gehen und sich über den Amtsveterinär beschweren.
Wenn das auch nichts hilft könnte man auch diverse Tierschützer informieren, Fernsehen und so wäre unsinnig da die sich meist dann eher über den "selbsternannten Tierschützer" hermachen als über den Händler.
Gruß
Henning Schwier
Das vonwegen Händler dürfen wegen kurzfristiger Unterbringung die Mindestanforderungen unterschreiten ist blödsinn.
Auch Händler müssen sich an Mindestanforderungen halten wie jeder andere auch.
Ist natürlich immer abhängig wie das der zuständige Amtsvet sieht.
Wenn da auch auf Dauer sich nichts bessert muss man halt auf der Leiter ein wenig höher gehen und sich über den Amtsveterinär beschweren.
Wenn das auch nichts hilft könnte man auch diverse Tierschützer informieren, Fernsehen und so wäre unsinnig da die sich meist dann eher über den "selbsternannten Tierschützer" hermachen als über den Händler.
Gruß
Henning Schwier
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