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Bienen oder Wespen Fressen ?
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Zitat von Tntz Beitrag anzeigenFormaljuristisch ja, du generierst dich wie ein Eigentümer. Es könnte auch noch eine Sachbeschädigung in Betracht kommen.
Bienen verschonende Grüße
Markus
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Zitat von Hedonist Beitrag anzeigenFormaljuristisch? Müsste dann nicht erstmal nachgewiesen werden, dass es eine seiner Bienen war? Wer beweist mir, dass die nicht vom Wald gegenüber zu mir geflogen ist?
Bienen verschonende Grüße
Markus
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Ich weiß jetzt nicht wie es Marcus GENAU gemeint hat, aber in meinem geistigen Auge sah ich ihn jetzt theoretisch als Nachbar eines Imkers und Marcus' Chamäleon sitzt im Garten auf einer Pflanze und frisst genüsslich eine Biene --> Diebstahl ja/nein? Wie wird eben in dem Fall nachgewiesen, dass SEINE Bienen und nicht frei lebende gefressen wurden?
Das Marcus jetzt über den Zaun steigt, den Bienenkorb des Imkers ausräumt und dann Stück für Stück die gesammelten Bienen aus seinen zerstochenen Händen verfüttert erschien mir etwas weit hergeholt. Dass es dann Diebstahl und/oder Sachbeschädigung ist hätt ich mir schon denken können. Falls er es doch so gemeint hat... egal.
LG
Markus
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ich wollte nur drauf raus dass es einen Unterschied macht, ob ich Bienen extra fange, oder mein Chamäleon eine fängt bzw eine Biene in meinem Kaffee ertrinkt.
In beiden fällen, denke ich zumindest, kann man mich weder bezüglich Naturschutz und Diebstahl/Sachbeschädigung belangen.
Trotzdem ist es natürlich wichtig, beim aufsammeln von Futtertieren auf geschützte Arten rücksicht zu nehmen und ggf mit Bedacht vorzugehen.
Alle Raupen eines Schmetterlings in den Brennesseln meines Garten abzusammeln ist sicherlich bedenklich. Wenn ein Vogel oder mein Chamäleon eine frisst, ist es was andres.
Oder?
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Das er den Bienenkorb ausräumt, davon bin ich auch nicht ausgegangen. Ich bin eher von der Situation ausgegangen, er fängt eine Biene, weiss diese gehört seinem Nachbarn und verfüttert sie. Dann ist es Diebstahl und Sachbeschädigung.
Wenn die Biene in seinem Kaffee ertrinkt ist es strafrechtlich ohne Relevanz.
Wenn das Chamäleon eine Biene fängt käme von Marcos Seite aus fahrlässiger Diebstahl und fahrlässige Sachbeschädigung in Betracht, welche beide jedoch straflos sind. Es sei denn er setzt das Chamäleon mit der Absicht in den Garten, dass dieses gerade eine Biene des Nachbarn frisst.
Beim über den Zaun steigen, kommen noch diverse andere Strafvorschriften in Betracht, doch ich gehe davon aus, dies macht er nicht
Einen Nachweis wessen Biene das nun war, wird man in der Praxis kaum führen können. Das ändert aber nichts daran, dass, so es Nachbars Biene war, ein Diebstahl/ eine Sachbeschädigung vorliegt. Es wäre nur nicht nachzuweisen. Dass eine Tatsache nicht nachweisbar ist, heisst ja nicht, dass es sie nicht gibt. Eine Bestrafung würde in diesem Fall also mangels Nachweisbarkeit unterbleiben. Ganz davon abgesehen, dass nicht mal ein Strafverfahren eröffnet werden würde.
Aus dem Naturschutz dürfte keine Norm greifen, da es sich ja nicht um Wildtiere handelt und die Sanktionsvorschriften aus dem TierSchG sich m. W. nur auf Wirbeltiere beziehen (ich gebe zu ich habe den Wust nicht im Einzelnen durchgesehen).
Allerdings wie Marco schon sagte, ein wenig sollte man schon den einheimischen Natur- und Artenschutz im Auge behalten.
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