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Potenzieller Kauf von Paleosuchus palpebrosus

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  • #16
    Re: Potenzieller Kauf von Paleosuchus palpebrosus

    Nein, es geht nicht um den üblichen Bestimmungsort bei der Haftpflicht: Da gehts nur um´s Verschulden. Trägt also der Schadenverursacher die Verantwortung nach den Bestimmungen des BGB, dann tritt der PH-Versicherer ein.
    Den Wasseraustritt aus Aquarien und Terrarien versichern beispielsweise die Basler und die Helvetia, auch die Gothaer und andere. Voraussetzung: Die neuesten Bedingungen VHB ( oder VGB bei Gebäude ) müssen zugrunde liegen.
    Und klar: Ich kann das Misstrauen eines Versicherungs-Mitarbeiters gegen Makler irgendwo verstehen. Makler sind immer Vertragspartner ihrer Kunden, damit gelegentlich "natürliche Feinde" der Versicherer....Nichts für ungut.
    Ich stehe für Rückfragen immer auch per email und Tel. zur Verfügung.

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