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beschlagnahmung meiner kaimane

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  • beschlagnahmung meiner kaimane

    habe ein sehr ernsthaftes problem habe seit 5 jahren einen kaiman gehalten

    und den 2 seit einem jahr wir sind vor 6 tagen in einen anderen landkreis gezogen hatten aber vorher noch nie probleme gehabt.

    Vor 2 tagen kam bei uns das veterinäramt und polizei vorbei um nachzuprüfen sie sagten es sei eine gute haltung aber da ich 4 kinder habe und kaimane zu agressiv seien müssen wir uns entscheiden zwischen den kaimanen oder den kindern .sie gaben uns 14 tage zeit die kaimane wo anders unterzubringen.aber gestern kamen sie erneut und beschlagnahmten uns die kaimane.da die gefahr zu gross ist mit kindern und kaimanen.

    heute entdeckte ich den zeitungsbericht von mir.

    Vier kinder und ein krokodil.

    nicht schlecht staunten polizisten am montagnachmittag als sie in eine wohnung in böhringen vorsprachen neben einem 25 und 26 jahre alten paar und vier kindern zählten zwei kleine terrier und ein 150cm langer kaiman zur familie.während fachleute des veterinäramtes wohl keine tierschutzrechtlichen Verstösse feststellen konnten,prüft das jugendamt ob es verantwortbar ist,das schnappi und die kinder so eng beieinander wohnen.




    sie lisen uns aber keine 14 tage zeit sondern 1 tag und dann nahmen sie die kaimane mit und unsere kaimane waren nicht im wohnzimmer sondern seperrat in unserem schlafzimmer.

    dürfen die das??

    mfg.rio

  • #2
    Hallo,

    das klingt ja echt nach behördlicher Willkür wenn's so geschehen ist. Ob das so rechtens ist, kann Dir sicher nur ein Anwalt wirklich beantworten, allerdings würde ich aus dem Bauch heraus ( und mit einem Semester Jura als Vorbildung, welches aber auch schon einige Jahre zurück liegt ) sagen, dass das Veterinaramt wohl zu entscheiden hat, ob die Tiere artgerecht und sicher untergebracht sind. Es wäre für Dich also auch mal wichtig, herauszufinden, auf wessen Veranlassung denn die Tiere beschlagnahmt wurden? Polizei ( wird in solchen Fällen eher selten aus eignem Antrieb aktiv ), Veterinäramt oder Jugendamt ( die würden vielleicht eher die Kinder mitnehmen?! ).

    Da die Haltung auch gefährlicher Tiere an vielen Orten nicht grundsetzlich verboten ist ( wo wohnst Du denn jetzt eigentlich ganz genau ? ), wäre also der erste Schritt eventueller Beanstandungen der, dass Dir Auflagen genannt werden, die Du bis zu einem gewissen Zeitpunkt zu erfüllen hast, um die Tiere halten ohne Gefahr für Dich und Deine Mitbewohner ( Familie ) und Außenstehende unterbringen kannst. Da das Veterinärmat beim ersten Besuch offenbar keine eklatanten Mängel in Haltung und Sicherheit festgestellt hat, die eine sofortige Beschlagnahmung erforderlich gemacht hätten, finde ich es unerklärlich, warum bereist einen Tag später die Beschlagnahmung stattfand - entgegen der amtlichen Zusagen.

    Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich nicht zögern, sofort alles über eine Anwalt laufen zu lassen, also auch Anrufe, auf wessen Veranlassung und warum die Tiere so plötzlich doch beschlagnahmt wurden. Falls Du selbst Anrufe mit Polizei und anderen Ämtern unternimmst, solltest Du auf jeden Fall immer sofort ein Gedächtnisprotokoll anfertigen und die Gespräche dokumentieren, denn ohne Rechtsstreit und Gericht wirst Du die Tiere jetzt wahrscheinlich nicht wiederbekommen können.

    Viele Grüße


    Dennis
    Obwohl ich die mächtige Suchfunktion benutzt, meinen nächstgelegenen reptilienkundigen Tierarzt aufgesucht, die veterinärmedizinische Datenbank durchsucht, mein Tier den gesetzlichen Mindestanforderungen zur Reptilienhaltung gemäß untergebracht... und den Nachbarn des Schwippschwagers meiner Großtante befragt habe, ist meine Frage immer noch unbeantwortet!

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    • #3
      danke ich wohne genau in böhringen liegt bei konstanz unsere vermieterin hat uns angezeigt und uns alle an den hals geschikt und deshalb kam es soweit verstehe auch nicht warum es alles so schnell ging wir mussten zustimmen sonst hätte das jugendamt die kinder mitgenommen.weis wirklich nicht mehr weiter die kaimane sind jetzt vorrübergehend in einem zoo bis wir post vom ordnungsamt bekommen aber wir dürfen die tiere auf keinen fall mehr zu uns nehmen weil die gefahr zu gross ist mit kindern unsere kinder sind alle mit dem kaiman aufgewachsen.sie dürfen laut behörden nur noch zu jemanden ohne kinder.

      mfg rio.

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      • #4
        Wie bitte? Das ist wohl ein dicker Hund !
        Wie haben denn die Behörden oder die fachkundige Vermieterin die angeblichen Sicherheitsmängel erkannt? Wie gross sind die Tiere / wie alt sind die Kinder?
        Informationen über die Haltungsbedingungen / Fotos?

        Wer hat denn wie eine angebliche Gefährdung festgestellt?

        black-eye hat ansonsten vollkommen Recht. Ungeachtet dessen würde ich ganz gern mit Ihnen telefonieren, vielleicht rufen Sie mich heute nachmittag ( ich bin vormittags unterwegs) mal an: 0171-5849722

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        • #5
          wieder ein neuer zeitungsbericht

          http://www.wochenblatt.net/radolfzel...adolfzell9.htm

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          • #6
            Unabhängig wie man zur Haltung solcher Tiere steht, ist der Artikel eine Frechheit. Diese Art Journalismus ist zwar nichts Neues, trotzdem kann man diesen ja mal kommentieren. Meinen (sachlichen) Kommentar habe ich jedenfalls abgeschickt.

            Eine schöne Stilblüte daraus:
            ...von Südamerika bis nach Uruguay


            Grüße
            Andreas
            Zuletzt geändert von andy0815; 07.09.2006, 13:36.

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            • #7
              Ich kenne Dich nicht, kenne die Umgebung nicht in der du deine Tiere hälst. Aber ich denke, das Jugendamt handelte im Wohle deiner Kinder. Ich denke nicht das du 100% die Hand ins Feuer legen könntest für die Kaimane. So kann man nie ausschließen das ncihts passiert. Natürlich ist es nicht schön was geschehen ist, aber überlege es mal aus Sicht des Jugendamtes. Was wäre wenn den Kindern was passiert wäre? Spätestens dann wären welche zum Jugendamt gelaufen und hätten gefragt warum nichts unternommen wurde.
              Gruß
              Deborah

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              • #8
                Hier mal der Artikel:
                "Schnappi"



                Sachen gibt's, die gibt's gar nicht. Da wurde das Ordnungsamt bei einer Familie in Böhringen fündig, die neben vier kleinen Kindern, zwei kleinen Terriern auch zwei Kaiman-Krokodilen ihr eigen nannte. Tierschutzrechtliche Verstöße waren zwar keine festzustellen, aber das Jugendamt prüfte, ob es verantwortbar sei, die Alligatoren angesichts der kleinen Kinder auf engem Raum zu halten. Immerhin maß einer der beiden Kaimane schon 1.50 Meter! Das Amt prüfte, beschlagnahmte die Tiere und übergab sie einer Zoohandlung, von wo aus die beiden Schnappis an einen Tierpark vermittelt werden sollen. Dort sind sie sicher besser aufgehoben. Noch besser wäre es aber, solche Tierarten dort zu lassen, wo sie hingehören nämlich in die Flüsse, Sümpfe, Kanäle und Teiche des Regenwalds von Südamerika bis nach Uruguay. In verschiedenen Lexika ist zu finden: "Der Kaiman gilt als eher beißwütig und schnappt schnell einmal zu".... Als Haustier also reichlich ungeeignet.
                ---------------------
                Was habt ihr denn jetzt eigentlich? Kaimane, Alligatoren oder Krokos?
                Sehr schön recherchiert, Helm ab!
                Ansonsten ist zu prüfen, ob die Kinder auch keine Möglichkeit haben an die Tiere zu gelangen. Sonst könnte es tatsächlich schwierig werden.
                Weiter muss bei der Haltung eine Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden, sonst könntet ihr auch gekündigt werden.

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                • #9
                  Grundsätzlich seh ich die Terrier in grösserer Gefahr...

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                  • #10
                    ..die Information hinsichtlich des Vermietereinverständnisses stimmt, hat aber nichts mit der Beschlagnahme zu tun und kann auch nicht zu einer solchen führen, allenfalls zu einer Kündigung des Mietvertrages..
                    Was ist nicht gefragt habe: Wie gross ist eigentlich die Wohnung ?
                    Wenn Sie allerdings in einer 3- Zimmer-Wohnung mit Hunden, Krokodilen, 4 Kindern lebten, dann hätte ich Verständnis für die Massnahme.

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                    • #11
                      wir wohnen in einer 4 zimmer wohnung mit 123 qm echt riesig

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                      • #12
                        wir haben eine 4 zimmer wohnung mit 123qm schon gross genug die kaimane waren sicher bei uns im schlafzimmer untergebracht und der grösste war keine 150cm sondern 105 cm

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                        • #13
                          ok...Also gehe ich davon aus, dass Vermietergenehmigung vorlag, Tierschutzgründe und berechtigte Sicherheitsgründe nicht vorliegen und mithin die Rechtsgültigkeit der Beschlagnahme zumindest stark anzuzweifeln ist. Rechtsmittel einlegen: Anders wirds nicht gehen.

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                          • #14
                            Finde es auch übertrieben durch die blosse Anwesenheit zweier Kaimane eine gesundheitliche Gefährdung für die Kinder abzuleiten. Da müsste Kindern ausser zu sämtlichen Hunden auch der Kontakt zu Pferden verboten werden: Kenne zahlreiche teils tödliche Unfälle durch beissende oder ausschlagende Unpaarhufer, und die Eltern bezahlen sogar Geld an Reiterhöfe um ihre Kinder so offenkundig in Lebensgefahr zu bringen.
                            Wenn ich aber lese dass ein 1,50m langer Kaiman im Schlafzimmer einer Wohnung gehalten wird (Schließlich braucht der ein paar qm mehr um sich wohlzufühlen....) kommen mir schon so einige Bedenken. Es irritiert mich daher dass das Veterinäramt nix zu beanstanden hatte.
                            Waren das Schlafzimmer oder zumindest das Terrarium denn immer verschlossen? Kinder kommen schließlich auf dumme Gedanken, und ob man bei vieren ständig alle voll im Blick hat wage ich zu bezweifeln.... Wenn die Kinder also möglichen Zugang zu den Tieren hatten kann ich die Bedenken des Amtes schon irgendwie nachvollziehen!
                            Die Zeitungsartikel sind aber wirklich dreist, Provinzjournaille eben....

                            Schönen Gruß

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                            • #15
                              Da haben wir wohl einmal wieder ein Fall von Willkür und Bevormundung.
                              "denk mal drüber nach...", "das Jungendamt macht sich doch nur Sorgen wegen der Kinder...". Was für ein Mist! Als ob sich die Eltern keine Gedanken Smachen würden. Hier versucht eine amtliche Stelle einmal wieder einem mündigen Bürger sein Recht auf Selbstbestimmung abzunehmen. Typisch deutsch! Congratulation Germany....

                              Tut mir echt leid Rio, leider ist diese Amtsbevormundung seit vielen Jahren (ich bin selber Volljurist und habe vor meinem Verlassen Deutschlands einige Prozesse in der Art führen dürfen) in Deutschland gang und gebe. Schau mal zum Nachbarn nach Bayern! Oder schau Dir an was Politiker, ohne irgendein Fachwissen in Kooperation mit Leuten, (auch der DGHT) als "Mindesthalteverordnug" so herausgebracht haben. Find ich immer wieder lustig, mindestgröße für den Zwinger eines Hundes ist auf 7 qm vorgeschrieben, es gibt allerdings in Deutschland keinerlei "Mindesthalteverodnung" für den eigenen Nachwuchs. Wie groß muss eigentlich ein Kinderzimmer sein?

                              Ist ja auch Wurst, geh zum Anwalt und leg Rechtsmittel ein, so einfach gehts nur wenn Du Dich nicht wehren willst oder kannst.

                              Liebe Grüße

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