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Beschlagnahme?!?!?

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  • #16
    Re: Beschlagnahme?!?!?

    wie ich schon geschrieben habe muss jeder Zu- und Abgang gemeldet werden! Und wenn es Nachzuchten gibt müssen diese natürlich auch gemeldet werden - und nur für gemeldete Tiere ist es möglich bei Bedarf 'Cites' zu beantragen.
    Im Übrigen ist jegliche Weitergabe, also auch Verschenken, nur mit 'Cites' erlaubt (ich weiß sehr wohl, dass einige Behörden das 'Verschenken' als Ausnahme von der Cites-Pflicht akzeptieren, würde mich aber nicht darauf verlassen. Bei meinen Behörden geht das mit Sicherheit nicht.) Sonst würde ja jeder seine Tiere nur mehr 'verschenken' und kein einziges Tier würde mehr verkauft.
    Jeder seriöse Züchter wird Dir die nötigen Papiere aushändigen, und die paar Euronen für die 'Cites' sollte man auch bei geschenkten Tieren aufbringen - diese 'Cites' MÜSSEN nämlich in jedem EU-Land von den Behörden anerkannt werden und das kann viel Ärger ersparen.
    MfG
    Robert

    PS: Bevor sich irgendwelche Haarspalter aufregen: mit 'Cites' ist immer die 'Bescheinigung laut Verordnung (EG) Nr. 338/97 und Verordnung (EG) Nr. 1808/2001 über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels' gemeint. Das ist aber eindeutig zu lang - daher 'Cites' (sind ja auch praktisch die gleichen Zettel wie die 'echten Cites')
    :-)

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    • #17
      Re: Beschlagnahme?!?!?

      Ich habe auch eine bisher (aus Angst) nicht gemeldete Nachzucht. Und zwar stammt diese von zwei über 30 Jahre alten Elterntieren ab, die nicht registriert bzw. gemeldet sind. Eine ehem. Arbeitskollegin, die mit den Haltern dieser Tiere bekannt ist, hatte einfach mal den Vorschlag gemacht zu versuchen, die Eier auszubrüten, baute sich kurzerhand einen Brutkasten und tatsächlich schlüpften aus 6 Eiern fünf Jungtiere... mit dem natürlich niemand wirklich gerechnet hatte.
      Das Meldeformular habe ich schon hier, nur wenn ich das hier lese, wird mir schlecht bei dem Gedanken, dasselbe könnte mir auch mal passieren.
      Wie würdet Ihr an meiner Stelle verfahren?
      Melde ich sie als Fundtier wäre das ja nicht richtig. Wenn ich aber die tatsächliche Herkunft angebe, bekommen alle Anderen auch Schwierigkeiten.... Es ist wirklich eine verzwickte Situation. Aber so ist mir auch nicht wohl bei der Sache....
      Ist bzw. war es eigentlich Pflicht, "Altbestände" nachzumelden???

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      • #18
        Re: Re: Beschlagnahme?!?!?

        helen schrieb:
        Ist bzw. war es eigentlich Pflicht, "Altbestände" nachzumelden???
        Hallo Helen

        Ja, das war damals Pflicht. Der Gesetzgeber räumte den Tierbesitzern sogar eine relativ lange Frist dazu ein (ich glaube, es waren an die 2 Jahre, wenn ich mich noch richtig erinnere). Danach wurde "scharf geschossen"

        Was du mit Deinem Tierchen machen willst, das ist ganz alleine Deinem Gewissen überlassen.
        Das aber zeigt auch sehr gut, daß man besser keine Schildkröten übernimmt, die nicht von korrekt angemeldeten Eltern stammen.

        Schöne Grüße

        Eva


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        • #19
          Re: Re: Beschlagnahme?!?!?

          bibi2774 schrieb:
          Können die Leute von der Behörde eigentlich einfach so vorbeikommen und die Nachweise verlangen und sich die Haltungsbedingungen ansehen?
          Hallo Gabi

          Ja, das können sie, weil es um artengeschütze Tiere geht. Ich hatte auch schon "Besuch" Ist aber nicht halb so schlimm wie es sich im ersten Augenblick vielleicht anhören mag. Sind ja auch nur Menschen...

          Schöne Grüße

          Eva


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          • #20
            Re: Re: Re: Re: Beschlagnahme?!?!?

            SabineWil schrieb:
            Aber man darf seine Nachzuchten nicht verschenken ohne diese EU-Bescheinigung. Jedenfalls ist das bei uns in Niedersachsen so.
            Hallo Sabine

            Tja, das hatten wir ja schon öfter, daß in Bayeren die Uhren anders gehen als in Niedersachsen. Dabei ist das sogar im Gesetzestext (EU-Verordnung) so verankert. Natürlich kann eine Behörde den Text auch anders auslegen.

            schöne Grüße

            Eva


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            • #21
              Re: Re: Beschlagnahme?!?!?

              [quote]helen schrieb:
              Wie würdet Ihr an meiner Stelle verfahren?

              Wenn du Glück hast, gibt sich die Behörde auch mit einer Zeugenerklärung zufrieden. So war es jedenfall bis vor kurzem noch bei uns. Das heißt: die Vorbesitzer erklären schriftlich, wann und wo sie die Elterntiere erworben haben. Das muss dann noch eine weitere Person bestätigen.

              Nachdem, was ich gerade erlebe, kann ich keinem guten Gewissens empfehlen, seine Schildkröten zu melden. Sorry, aber so ist es. In jedem kleinen Dorf findet man mehrere Schildkrötenbesitzer, die nicht einmal wissen, dass es eine Anmeldepflicht gibt. Für sie ist eine Schildkröte eben ein Haustier wie Hund und Katze. Diese Tiere vegetieren manchmal unter erbärmlichen Bedingungen vor sich hin, nicht weil die Besitzer Tierquäler sind, sondern weil sie keine Bücher lesen, sich nicht im Internet informieren und der einzige Fachmann, den man fragen kann, der Besitzer des Zoogeschafts ist. Wer von der Meldepflicht weiß, bemüht sich wahrscheinlich auch sonst um die Bedürfnisse seiner Schildkröten, und ausgerechnet den erwischt es! Ich weiß, daran kann ich nichts ändern, aber es macht mich wütend!
              Gruß, Gunda

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              • #22
                Re: Beschlagnahme?!?!?

                Das glaube ich Dir auf´s Wort. Ich würde auch nicht klein begeben, denn es besteht doch eigentlich überhaupt kein Grund, das Tier aus seiner gewohnten Umgebung zu reißen... Ist das etwa artgerecht? Die Tiere dürfen nicht aus ihrem natürlichen Habitat entnommen werden, aber dieses Habitat (wenn auch nicht natürlich) stellt doch nun für dein Tier das von Dir zur Verfügung gestellte Freigehege dar....
                Es ist wirklich unglaublich. Ich würde mich schnellstens an einen für dieses Gebiet kompetenten Rechtsanwalt wenden, vorab vielleicht auch mal ein Schreiben loslassen, in dem Du der Vorgehensweise rein vorsorglich widersprichst, da das Tier aus seiner gewohnten Umgebung gerissen wird etc. Vielleicht hilft es auch tatsächlich, mal persönlich bei der zuständigen Stelle vorstellig zu werden. Jetzt nur nicht untätig bleiben...
                Aber wie es leider in unserer Bürokratie allzu oft der Fall ist: Wer ehrlich ist, der schießt sich oft selbst ins Bein.
                Mir ist absolut nicht wohl dabei, ein unregistriertes Tier zu haben, aber ich habe mir zwischenzeitlich beim Kauf weiterer zwei Schildkröten von dem Züchter sagen lassen, dass mit der Sachbearbeiterin im Regierungspräsidium Tübingen nicht gut Kirschen essen ist. Selbst bei Nachmeldungen von Altbeständen bestehe sie auf einen lückenlosen Herkunftsnachweis... Also werde ich noch ein paar weitere Informationen einholen, bevor ich mich entscheide, ob ich das Forumular nun ausfülle oder nicht....
                Und wenn ich dann meine Schwester erzählen höre, wie z. B. in Jugoslawien oder Griechenland mit diesen Tieren umgegangen wird, bekomme ich auch eine tierische Wut!
                Ich drücke Dir jedenfalls beide Daumen, dass Du Dein Tier behalten darfst!!!

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                • #23
                  Re: Beschlagnahme?!?!?

                  Danke für deine aufmunternden Worte, Helen! Es tut gut, wenn jemand einem die Daumen drückt.
                  Gunda

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                  • #24
                    Re: Re: Beschlagnahme?!?!?

                    bibi2774 schrieb:
                    ... noch ne Frage ....

                    Können die Leute von der Behörde eigentlich einfach so vorbeikommen und die Nachweise verlangen und sich die Haltungsbedingungen ansehen?

                    Grüße

                    GABI
                    HI Gabi, nein, das können sie nicht- es sei denn, es liegt eine Anzeige vor oder Du treibst die Haltung/Zucht gewerblich. Sonst müssen sie sich anmelden.
                    Grüsse- Jutta

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                    • #25
                      Re: Beschlagnahme?!?!?

                      Bist du sicher, Jutta? Bei mir kam der Herr von der Naturschutzbehörde unangemeldet!

                      Kommentar


                      • #26
                        Re: Beschlagnahme?!?!?

                        Man muss aber nicht Jeden, der ungangemeldet kommt, in die Wohnung lassen.

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                        • #27
                          Re: Re: Beschlagnahme?!?!?

                          gunda schrieb:
                          Bist du sicher, Jutta? Bei mir kam der Herr von der Naturschutzbehörde unangemeldet!
                          Ja, bin ich. Aber man kann's ja mal probieren. u hättest ihn nicht reinlassen müssen.
                          Grüsse- Jutta

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                          • #28
                            Re: Beschlagnahme?!?!?

                            Ich muß ein klein wenig vom Thema abweichen, denke aber, das macht nichts; denn hier scheinen die kompetenten Leute zu sitzen.

                            Ich habe 1969 zwei Schildkröten gekauft. Eine russische und eine griechische Landschildkröte. Die russiche ist dem Nachbarn zum Opfer gefallen, weil der sich immer geärgert hat, daß seine Stiefmütterchen abgefressen wurden :-( aber das war schon in den 70er Jahren. Die griechische war zu groß und konnte nicht unter dem Zaun durchschlüpfen und so lebt sie noch immer bei mir, seit nun 36 Jahren und hat auch den Umzug aus meinem Elternhaus wohl verkraftet.

                            Sie wohnt immer draußen und jedes Jahr im März/April, wenn sie aus ihrem Winterschlaf erwacht, dann freuen wir uns und wissen, daß die kalte Jahreszeit vorbei ist.

                            Vor etwa einem Jahr dachte ich mir, daß es vielleicht ein wenig trostlos ist, so ohne "Partner" zu leben und wollte ein Weibchen dazukaufen. Für das Tier ist es anscheinend nicht so eine gute Idee, wie ich aus dem Internet erfahren habe. Also muß sich die Schildkröte weiterhin mit dem anderen Tieren im Haus als Gesellschafter zufriedengeben. Auch war ich ein wenig erstaunt über die Preise, die man jetzt für eine Schildkröte bezahlen muß (Ich hatte "damals" 10,-DM auf den Ladentisch geblättert).

                            Nun - natürlich bin ich auch über das Wort "CITIES" gestolpert und erfuhr, daß ich meine Schildkröte eigentlich irgendwo anmelden muß und habe mich mit zuständigen Unteren Naturschutzbehörde in Verbindung gesetzt.

                            Die Auskunft war aber recht unbefriedigend und so habe ich einfach alles so gelassen wie bisher. die Schildkröte "wohnt" im Garten und wir freuen uns 'drüber.

                            Nun lese ich wieder, daß es die CITIES-Bescheinigung schon seit Jahren nicht mehr gibt und es EU-bescheinigung heißt, dann wieder, daß man sie eigentlich gar nicht braucht, wenn man das Tier nicht verkaufen will ... völliges Ducheinander (finde ich).

                            Vielleicht ist hier jemand, der mir raten kann, wie ich mich verhalten soll? Wenn ich Gefahr laufe, daß unsere Schildkröte beschlagnahmt wird, dann melde ich sie doch einfach gar nicht an ;-) (ich weiß ja auch nicht mal, wo?)

                            Würde mich über Antworten freuen. Oder eine Telefonnummer, um die Sache zu besprechen:

                            email: net_man@gmx.de

                            Gruß aus Niedersachsen,

                            Fredy

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                            • #29
                              Re: Beschlagnahme?!?!?

                              Hallo Fredy, hier in Niedersachsen müssen griechische Landschildkröten bei der unteren Naturschutzbehörde angemeldet werden. Wenn es schon immer deine Schildkröte war und du Leute hast, die das bezeugen können, dürfte es keine Schwierigkeiten geben. Komplizierter ist, wenn es sich um ein Fundtier handelt oder wenn sich Nachwuchs einstellt. Ich würde zur Sicherheit sofort mit einer Fotodokumentation anfangen: Rücken- und Bauchpanzer fotografieren, ein Maßband danebenlegen.
                              Nach den Erfahrungen, die ich gemacht habe, weiß ich auch nicht mehr, ob es schlau ist, alle Schildkröten anzumelden.
                              Gruß, Gunda

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