Re: Beschlagnahme?!?!?
wie ich schon geschrieben habe muss jeder Zu- und Abgang gemeldet werden! Und wenn es Nachzuchten gibt müssen diese natürlich auch gemeldet werden - und nur für gemeldete Tiere ist es möglich bei Bedarf 'Cites' zu beantragen.
Im Übrigen ist jegliche Weitergabe, also auch Verschenken, nur mit 'Cites' erlaubt (ich weiß sehr wohl, dass einige Behörden das 'Verschenken' als Ausnahme von der Cites-Pflicht akzeptieren, würde mich aber nicht darauf verlassen. Bei meinen Behörden geht das mit Sicherheit nicht.) Sonst würde ja jeder seine Tiere nur mehr 'verschenken' und kein einziges Tier würde mehr verkauft.
Jeder seriöse Züchter wird Dir die nötigen Papiere aushändigen, und die paar Euronen für die 'Cites' sollte man auch bei geschenkten Tieren aufbringen - diese 'Cites' MÜSSEN nämlich in jedem EU-Land von den Behörden anerkannt werden und das kann viel Ärger ersparen.
MfG
Robert
PS: Bevor sich irgendwelche Haarspalter aufregen: mit 'Cites' ist immer die 'Bescheinigung laut Verordnung (EG) Nr. 338/97 und Verordnung (EG) Nr. 1808/2001 über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels' gemeint. Das ist aber eindeutig zu lang - daher 'Cites' (sind ja auch praktisch die gleichen Zettel wie die 'echten Cites')
:-)
wie ich schon geschrieben habe muss jeder Zu- und Abgang gemeldet werden! Und wenn es Nachzuchten gibt müssen diese natürlich auch gemeldet werden - und nur für gemeldete Tiere ist es möglich bei Bedarf 'Cites' zu beantragen.
Im Übrigen ist jegliche Weitergabe, also auch Verschenken, nur mit 'Cites' erlaubt (ich weiß sehr wohl, dass einige Behörden das 'Verschenken' als Ausnahme von der Cites-Pflicht akzeptieren, würde mich aber nicht darauf verlassen. Bei meinen Behörden geht das mit Sicherheit nicht.) Sonst würde ja jeder seine Tiere nur mehr 'verschenken' und kein einziges Tier würde mehr verkauft.
Jeder seriöse Züchter wird Dir die nötigen Papiere aushändigen, und die paar Euronen für die 'Cites' sollte man auch bei geschenkten Tieren aufbringen - diese 'Cites' MÜSSEN nämlich in jedem EU-Land von den Behörden anerkannt werden und das kann viel Ärger ersparen.
MfG
Robert
PS: Bevor sich irgendwelche Haarspalter aufregen: mit 'Cites' ist immer die 'Bescheinigung laut Verordnung (EG) Nr. 338/97 und Verordnung (EG) Nr. 1808/2001 über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels' gemeint. Das ist aber eindeutig zu lang - daher 'Cites' (sind ja auch praktisch die gleichen Zettel wie die 'echten Cites')
:-)
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