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Noch eine kleine Anmerkung zu den Hypervitaminosen.
Nicht nur die Vitamine A und D sind fettlöslich, sondern auch E und K! Das heißt auch mit diesen Vitaminen können gefährliche Überdosierungen passieren.
Ich habe meine $ 11 Genehmigung direkt für Tigerphyton beantragt. Im Normalfall wird meine Amtsveterinärin im Sachkundegespräch auf tierartbezogen Fragen eingehen. Es ist Richtig, daß die Fragen im Fragekatalog bund gewürfelt sind, also auch Fragen zum Beratungsverkauf von Schlangen enthalten sind. Außerdem werden Fragen gestellt, die die Technick betreffen, und welche Heizungsmöglichkeiten und welche Lampen ich empfehlen würfe. Diese Fragen zu beantworten fallen mir schon sehr schwer, da ich keine Ausbildung als Zoofachverkäufer mache und ich von Technik absolut nichts verstehe. Jedoch habe ich ein paar schlaue Bücher ... und die Forumleser!!!!!!!
Liebe Grüße
Birgit
Spilota schrieb:
Ich habe nochmal nach geschaut. Du findest die Adressen unter. Sachkundennachweis- Adressen der Prüfer- sortiert nach Namen. Unter anderem wäre da Dr. Mutschmann. Ein sehr fähiger Mann
Liebe Grüße
Als´ich Hrn. Mutschmann das letzte Mal fragte, sagte er mir er mache das mit den Prüfungen nicht mehr.
Der Amtsveterinär aus Miltenberg Herr Rymo, Jerko nimmt nach meinem Wissen die Prüfung ab. Rufe doch mal bei Deinem zuständigen Amtsveterinär an und Frage ihn, wer so eine Prüfung abnehmen kann. Sicherlich hat er einen Namen und eine Telefonnummer für Dich.
Birgit
Nun bin ich aber mal gespannt welcher Amtsveterinär in der lage ist zum Python molurus spezifisch eine Sachkundeprüfung vorzunehmen.
;-)
Schon eigenartig wenn man von einem Amtsvet dann zu hören bekommt : Das terrarium ist zu klein...was ist denn da überhaupt drin ?
oder -
"
Achja, das da oben ist ein molurus biv. ein dunkler Tigerpython...
da unten ist ein molurus molurus drin...ein heller....
das kann ja nicht sein,...der obere ist ja viel heller
"
- aber natürlich Herr Obersachmalwasfanatiker, der obere ist zufälligerweise ein Albino, wenn sie wissen watt ich meine...und er heißt HEINO !
Entschuldige die Polemik, aber leider realer als gewünscht !
Von solchen Prüfungen und der Willkür mit der hier mitunter gearbeitet wird, halte ich nichts.
PS : " keine Angaben dazu gefunden jedoch kann ich mir vorstellen, dass wie beim Menschen überschüssige Vitamine natürlich ausgeschieden werden."
Irrglaube....es gibt mitunter nichts schlimmeres als A-C-E-Drinks.
Das sich hier in Deutschland der Irrglaube immer noch hält das Vitamine immer gut sind, ist leider eine komplett verfehlte Politik die sich an Lobbyisten orientiert.
In anderen Ländern ist man da weiter und verbietet Lebensmittel mit Vitaminzusätzen, da überschüssige Vitamine nicht immer ausgeschieden werden.
Lj-Bü schrieb:
Ist es wirklich so, daß man den Sachkundenachweis konkret für eine Art ablegen kann?
Wenn ja, welchen Sinn macht das verdammt nochmal?
Es ist so, daß ich meinen Sachkundenachweis nur für diese Tierart bekomme, jedoch darf ich dann auch von den "gefährlichen" Tieren nur diese Art halten. Der Sinn ist nun mal, daß ich nur diese eine Tierart halten will und werde und ich mich mit den Lebensräumen und Haltebestimmungen von Giftschlangen nicht befassen muß. Sollte ich mal eine andere Meinung haben, kann ich die Erweiterung des § 11 beantragen und mit einem Sachkundegespräch meine Befähigung für Netzphyton oder Anakonda ect. nachweisen. Übrigens für den § 11 bedarf es noch ein polizeiliches Führungszeugnis. Sollte dort ein negativer Eintrag drin stehen, ist ein positiver Bescheid nicht drin. Die Sachkundeprüfung umfaßt auch den Handel mit solchen Tieren (Ausbildung zum Zoofachverkäufer). Ich bin nicht mehr jung genug, um noch eine solche Ausbildung zu machen.
Michael seine ausführliche Antwort trifft den Nagel auf den Kopf. Jedoch ist mir das eigendlich egal, ob der Veterinär Ahnung hat oder nicht, Hauptsache ich habe meinen Bescheid und dem Gesetz ist genüge getan.
Leider gibt es in der heutigen Zeit viel zu viele "Wichigmacher" die eine Idee haben, und so lange kämpfen, bis diese Idee zum Gesetz wird. Oder kann mir mal einer erklären, wie man einer nicht gezähmten Raubkatze im Zoo oder Zirkus ein Lesegerät für einen Chip an den Hals halten soll, wenn das Lesegerät 1. nicht jeden Chip erkennen kann und 2. dieses Lesegerät nur bei einem Abstand von 5 - 10 cm den Chip erkennt. Den Amtsveterinär möcht ich sehen, der so Nahe an das Gitter geht, so daß das Tier sagt "Mmh - Freiwilliges Fressen, frei Haus geliefert".
Hauptsache dem Gesetz ist genüge getan, egal wie unsinnig so ein Gesetz auch ist.
Liebe Grüße
Birgit
Aber sich da selbst zu beschränken, macht doch auch keinen Sinn.
Sich beispielsweise nicht mit der Haltung und/oder Lebensweise von Giftschlangen auseinander zu setzen.
Man sollte doch immer, wenn einem die Möglichkeit geboten wird einen Blick über den Tellerand werfen.
Den Sachkundenachweis für 1 Art kann man nicht machen. Der Sachkundenachweis untergliedert sich in Gruppen (Hinweis zu Fachgebieten ("Kat"): S=Süßwasseraquaristik, M=Meerwasseraquaristik, T=Terraristik, G=Gefahrenprüfung Terraristik, "11" hinter dem Gebietskürzel=Prüfungsberechtigung nach § 11 Tierschutzgesetz)(Quelle: http://www.sachkundenachweis.de/adressen.htm ).
Es gibt nur bei der §11-Prüfung die Möglichkeit, sich auf 1 Tierart bzw. Gattung zu beschränken. Laut gültigem Recht, benötigt man inzwischen jedoch den Sachkundenachweis (T), um die §11-Prüfung ablegen zu dürfen (von diesem Beispiel ausgehend). Ab einer gewissen Anzahl von Nachzuchten im Jahr bzw. einem gewissen Gewinn, der sich aus dem Verkauf von Nachzuchten dieser Art ergibt, wird der §11 erst interessant oder wichtig für den Privathalter. Auch spielt ja die Steuer ab nem gewissen Umsatz eine Rolle.
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