Soso, weil jemand Listen nicht aktuell hält, wirds durch taxonomie ien neues Tier?? Nun...ich würd mich nicht drauf verlassen....
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Keine Ankündigung bisher.
Gefahrentierverordnung in Hamburg 2.0:
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Das ist natürlich etwas einfach gedacht, auch sämtliche nachfolgenden taxanomischen Änderungen sind da inbegriffen.Zitat von Matze987 Beitrag anzeigenHey
Ich hab mal eine frage ich komme aus Hessen und habe mir gerade mal die liste der "gefährlichen Tier " stand 2011 angeschaut und dabei ist mir aufgefallen das der Netzpython noch als Python reticulatus und nicht mit dem neuem Namen Broghammerus reticulatus aufgeführt ist.
Meiner Meinung nach Tiere die nicht aufgeführt sind, sind erlaubt!!
Hat von euch jemand schon zu diesem Thema Erfahrungen gemacht oder was ist eure Meinung dazu.
Danke
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Mal dumm gefragt, das steht genau wo?Zitat von Malte H. Beitrag anzeigenDas ist natürlich etwas einfach gedacht, auch sämtliche nachfolgenden taxanomischen Änderungen sind da inbegriffen.
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Das ist das was ich meine es wird nicht auf eine taxanomische Änderung eingegangen!
Das ist das gleiche Problem wie die Kampfhunde Verordnung wo aus einen Pitt Bull ein Mischling gemacht werden konnte und die Behörden konnten nichts machen!
Natürlich ist das einfach gedacht!
Tigerpythons fallen auch nicht unter die Rubrik "Gefährlicher Tiere" in Hessen obwohl er Großer als 3,50 Meter wird!
Also warum diese taxanomische Änderung nutzen??
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Wenn man diese Frage anders herum stellt, dann wird ein Schuh draus. Wer von den Einsteigern weiß denn, wie die Arten mal vor Jahren eingeordnet waren? Und das muss auch nicht unbedingt die Aufgabe sein, zumal die Änderungen (insbesondere noch nicht anerkannte und welche die eh niemals anerkannt werden) immer häufiger kommen.
Und wenn der broghammerus nach Hoser anerkannt wird, dann sucht man genau danach.
Es wäre doch so einfach sowas zu lösen
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Schmarrn. Der American Pitbull Terrier steht (wenn wie auch alle anderen zu Unrecht) inklusive aller seiner Mischlinge auf der Liste. Wenn die zuständige Behörde einem Halter den Boxer-Labrador-Mischling nicht abnimmt, wird ein Gutachter eingeschaltet. Dessen Urteil bzw. die Möglichkeit, dass eine der gelisteten Rassen an der Entstehung des Hundes beteiligt waren, sind letztlich dann ausschlaggebend für die Einstufung. Kurz gesagt: "Lustiges Rassefälschen" kann äußerst unangenehm werden.Zitat von Matze987 Beitrag anzeigenDas ist das gleiche Problem wie die Kampfhunde Verordnung wo aus einen Pitt Bull ein Mischling gemacht werden konnte und die Behörden konnten nichts machen!
Das ist schon 'ne Milchmädchenrechnung, ein Tier als ein anderes anzumelden oder eben trotz besserem Wissen NICHT als "Gefahrtier" anzumelden und dann zu hoffen, dass schon nix passieren wird.
Grüße
Alex
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Natürlich Rassen Fälschung kann unangenehm werden nur ich ändere ja nicht die taxanomi der Art.
Es wird wie gesagt nirgends auf eine taxamomische Änderung eingegangen.
Es kann doch nicht das problem der Halter sein das sich die taxanomi einiger Arten ändern und sie dadurch nicht mehr auf der liste zufinden sind.
Woher will ein Neueinsteiger in zwanzig Jahren wissen wie der ursprüngliche Name war.
Die Welt ändert sich jedes Jahr da müssen gesetzte auch mal nachgearbeitet werden.
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Alter Grundsatz: UNwissenheit schützt vor Strafe nicht...Zitat von Matze987 Beitrag anzeigenNatürlich Rassen Fälschung kann unangenehm werden nur ich ändere ja nicht die taxanomi der Art.
Es wird wie gesagt nirgends auf eine taxamomische Änderung eingegangen.
Es kann doch nicht das problem der Halter sein das sich die taxanomi einiger Arten ändern und sie dadurch nicht mehr auf der liste zufinden sind.
Woher will ein Neueinsteiger in zwanzig Jahren wissen wie der ursprüngliche Name war.
Die Welt ändert sich jedes Jahr da müssen gesetzte auch mal nachgearbeitet werden.
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Natürlich schützt Unwissenheit nicht vor Strafe heißt: nur weil du nicht weißt das z.B Diebstahl eine Verbrechen du nicht bestraft wirst!
Gerade in diesem Thema gefährlicher Tiere machen die Menschen jedes Jahr neue Entdeckungen!!
Wir entdecken bei Arten die uns schon seit Jahrzehnten bekannt ist erst in den letzten Jahren das sie giftig sind. Also eine potenzielle Gefahr
Wie ernst können wir gesetzte heute nehmen die 2007 beschlossen worden sind und 2010 schon wieder totall veraltet sind!!!
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Zunächst einmal haben wir Gesetze IMMER Ernst zu nehmen, solange sie in Kraft sind.
Taxonomische Änderungen sind dabei m.E. nicht von sonderlichem Belang.Man kann nicht einen Gesetzestext immer dann ändern ( was ja u.U. erheblichen juristischen Aufwand mit sich bringt) wenn - gerade in diesen Zeiten erheblicher taxonomischer Umbrüche - kleinere oder größere Änderungen erfolgen. Ich würde das jedenfalls nicht riskieren, erst Recht nicht in Hessen, wo das Gefahrtiere-Gesetz parlamentarisch nahezu umstrittig und mit breitestmöglicher Mehrheit ausgestattet ist.
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Also ich finde es auch sehr mühsam, bei der Behörde zu klären, wie das Tier im Behördendeutsch nun heißt. Z.B. kennen die noch immer keine "ranitomeya".
Auch ist es schwierig, wenn z.B. neue Unterarten anerkannt werden. Dennoch will ich bitte nicht nach jeder Änderung eine Gesetzesänderung, die Kosten dafür würden alles sprengen.
Außerdem gehe ich davon aus, dass man sich bei der Anschaffung solcher Tiere ausgiebig in entsprechender Literatur informiert.
Bedenke ich, dass in vielen "Standardwerken" für den jeweiligen Bereich nch die alte Nomenklatur steht, sollte die Identifizierung kein Problem darstellen...
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Und das ist dann in 10 Jahren auch noch so? Ein heute zehnjähriger, der sich dann mit 20 Jahren einen "Broghammerus" anschafft, wird wohl von der alten Einordnung nicht mehr viel mitbekommen.Zitat von JakeBlues Beitrag anzeigenBedenke ich, dass in vielen "Standardwerken" für den jeweiligen Bereich nch die alte Nomenklatur steht, sollte die Identifizierung kein Problem darstellen...
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Wenn man schon über Taxonomie spricht sollte man erwähnen, dass der Name nicht "nach Hoser anerkannt" wird.Zitat von [Rene] Beitrag anzeigen
Und wenn der broghammerus nach Hoser anerkannt wird, dann sucht man genau danach.
Es wäre doch so einfach sowas zu lösen
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Mein Standardwerk zum Thema lampropelten ist von 1996, das der Pfeilgiftfrösche immerhin von 2007 und dennoch bin ich mir sicher, dass zumindest letzteres auch nach 10 Jahren noch immer ein Standardwerk ist...Zitat von [Rene] Beitrag anzeigenUnd das ist dann in 10 Jahren auch noch so? Ein heute zehnjähriger, der sich dann mit 20 Jahren einen "Broghammerus" anschafft, wird wohl von der alten Einordnung nicht mehr viel mitbekommen.
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