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Trau keiner Behörde!!!!

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  • Trau keiner Behörde!!!!

    Hallo, jetzt ist es mir auch passiert obwohl es gar nicht passieren kann...

    Dieser Beitrag soll besonders eine Warnung für Anfänger sein, sich sehr genau über die Einfuhrbedingungen ihrer Tiere zu erkundigen und Belege zu sammeln.

    Nachdem ich meinen Nachwuchs an die Meldebehörde gemeldet habe, haben die fest gestellt, das meine vor zweieinhalb Jahren gemeldeten Tiere angeblich nicht richtig gemeldet sind und drohen mir mit der Wegnahme der Tiere.

    Dabei habe ich mich damals ausgiebig bei der Behörde erkundigt,welche Meldedaten ("Anhang B") nötig sein. Mit eben diesen Daten wurde der Kaufbeleg ausgestellt Herkunftsadresse + alte Meldebehörde. Jetzt muß ich nachweisen wie die Tiere nach Deutschland gekommen sind obwohl sie legalvom Vorbesitzer gemeldet waren und auch meine Meldebehörde, die Meldung ja zunächst so angenommen hat.

    Meine anderen Tiere habe ich schon vor der Meldepflicht (vor 1999) gemeldet und habe immer versucht nach bestem Gewissen ordentliche Papiere zu besitzen!

    Ich bin stinksauer! Die können dann gleich alle Tiere mitnehmen, es hat Jahre gebraucht eine anständige Zuchtgruppe auf zu bauen und jetzt nach mühen und tausenden von DM und €´s fällt denen plötzlich auf, das sie sich damals vertan haben ("das kann bei 50 000 Meldungen pro Jahr schon mal vorkommen", sagen die).

    Jetzt hoffe ich nur, das ich irgendwie die Daten aller Vorbesitzer meiner Tiere bekommen werde. Es bricht mir das Herz, wenn ich daran denke das ich die Tiere abgeben muß und die dann von Auffangstation bis irgendwo transportiert werden. Die haben sich jetzt richtig eingewöhnt und fühlen sich scheinbar wohl.

    Das ist irgendwie ein seltsamer Tierschutz und eigentlich stellt sich für mich als Hobbyhalter die Frage, ob ich nicht besser gefahren wäre, die Tiere nicht zu melden. Obwohl man das ja nicht sagen darf und es unlegal wäre.

    So, mußte mich einfach mal auskotzen und Anfänger aber auch Andere warnen, vor dem Neuerwerb von Tieren lieber dreimal bei den Behörden nach zu fragen, wie sie die Geseztze auslegen und was wörtlich in den Kaufverträgen stehen muß!

    Das Wort "Herkunftsnachweis" heiß nicht:
    - der Vorbesitzer
    - nicht der Ursprung des Tieres (z.B. Insel Amboina ...)

    sondern: Name, Adresse, des Einführers, egal ob vorher schon mehrere Behörden die legale Haltung des Tieres bestätigt haben.

    Also achtet darauf das ihr aller Herkunftsdaten habt, da scheint es schon leichter dem Artenschutz nach "Anhang A" Folge zu leisten, da sind die benötigten Papiere wenigstens eindeutig.

    Gruß Sokrates
    Zuletzt geändert von sokrates32; 14.04.2006, 21:53.

  • #2
    Hallo Sokrates!
    Was Dir da gerade widerfährt, ist in der Tat unglaublich.
    Da lohnt es sich ja schon fast einen Rechtsanwalt einzuschalten, besonders wenn die Einziehung der Tiere droht.
    Müssen nicht gewisse Rechtsgrundlagen eingehalten werden?
    Also, wenn die Behörde vor Jahren der Anmeldung zugestimmt hat, dann können sie ja eine rechtskräftige Handlung jetzt nicht einfach widerrufen, d. h. es müsste ein Verfahren zur Wiederaufhebung der damaligen Anmeldung geben.
    Dann muss der Inhalt geprüft werden, dabei können mögliche Formfehler so etwas schon zum erliegen bringen.
    Auch die Verhältnismäßigkeit muss bestehen bleiben, wegen eines von der Behörde übersehenen Fehlers können Dir ja nach dem Artenschutzgesetz wohl kaum die Tiere fortgenommen werden.
    Und welche behördliche Stelle hat heute noch die Kohle geschlechtsreife Gruppen Wasserschildkröten wg. Formfehlern aufzunehmen, wenn der eigentliche Halter die Tiere artgerecht untergebracht hat?
    Da würde ich von der entsprechenden Behörde ganz korrektes Vorgehen (schriftlich, Fristen, rechtlich erklärte Begründungnen) verlangen und ggf. einen Rechtsanwalt hinzuziehen, der diesbezüglich nicht nur Ahnung, sondern auch einen Namen ( Tierschutzverein, dght o.ä.)hat, dann werden behördliche Schnellschüsse evt. gebremst.
    Und letztendlich: dürfen die einfach bei Dir einmarschieren und die Tiere konfiszieren, das würde ja wieder ganz andere Rechtsgrundlagen berühren!
    Hoffe, die Lage beruhigt sich ohne grossen Aufwand!
    Gruß Kirstin

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    • #3
      Zitat von Kirstin
      Müssen nicht gewisse Rechtsgrundlagen eingehalten werden?
      Ich hatte vor einiger Zeit mal das BfN bezüglich Emys orbicularis angefragt und folgende Antwort erhalten:

      "Innerhalb der Europäischen Union benötigen Sie einen Nachweis, dass sich die Tiere legal in Ihrem Besitz befinden. Für die Entscheidung, welche Unterlagen dafür ausreichend sind, ist Ihre zuständige Untere Naturschutzbehörde Ihr Ansprechpartner."

      Klingt ziemlich nach Bananenrepublik...

      Gruß, Editha

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      • #4
        Das mit dem Recht ist so eine Sache, man kann Recht haben muß aber nicht Recht bekommen. Leider kenne ich sowohl die juristische als auch die amtliche Seite, habe in beiden Bereichen mal gearbeitet und auch heute noch damit zu tun.

        Amtsseite: Ein übersehener Formfehler muß korregiert werden und schließlich muß ich die korrekten Belege einreichen.

        Juristische Seite: Bekannter Spruch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

        Fairerweise muß ich sagen, das die Mitarbeiter der behörde mir auch sagten, das sie eigentlich kein Interesse haben Hobbyzüchtern und -Haltern die Tiere weg zu neheme, nur wenn die Belege nicht nachgereicht werden können, gelten die Tiere als ilegal und es erfolgt eine Meldung an den Landkreis, das dortige Ordnungsamt wird dann entscheiden was getan wird / getan werden muß und das kann/muß eben die Einziehung der Tiere bedeuten.

        Ich weiß bloß ehrlich gesagt nicht, warum die Behörden nicht untereinander kommunizuieren und prüfen können ob die Tiere legal sind. Außerdem sollte der Begriff "Herkunft" im Gesetz mal deutlich beschrieben werden, da haben die verschiedenen Naturschutzbehörden offensichtlich ganz unterschiedliche Meinungen.

        Ich habe das bisher immer so verstanden, dass ich nachweisen muß von wem ich die Tiere habe und das dieser mir erklärt, das sie legal sind. Falls er falsche Angaben macht ist das ja nicht mein Verschulden, sondern Betrug und Urkundenfälschung - Im Umkehrschluß hieße das ja, keine Vertrag, kein Zeugnis hätte Gültigkeit. Jedes Zeugnis müßte erst auf Legalität geprüft werden.

        Da wird es uns Hobbyhaltern schon fast unzumutbar gemacht die Tiere zu halten und sie zu züchten, was ich immer als Beitrag zum Umweltschutz verstanden habe.

        Es macht mich schon sehr traurig das einem nach Jahrelangen Recherchen und Haltungsoptimierungen, solche Steine in den Weg gelgt werden.

        Immer noch emotional bewegt

        Sokrates

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        • #5
          Wie hat denn die Behörde entschieden wegen Deiner Scharnierschildkröten?
          Gruß Kirstin

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          • #6
            Der Vorbesitzer ist ausgewandert und will sich nicht mehr mit der Sache befassen.

            Die Zuständige Meldebehörde des Vorbesitzers antwortet nicht auf meine Schreiben und gibt mir somit keine Auskünfte.

            Daher kann ich meiner Meldepflicht nicht nachkommen, weil ich von der selben Behörde die mir heute den Entztug der Tiere androht, damals falch beraten wurde.

            Die Tiere werden mir vermutlich entzogen und ich werde einen ätzenden Rechtsstreit führen müssen - Ich habe die Behörde gebeten alle Tiere mit zu nehmen, da ich nicht noch einmal von vorne anfange eine Zuchtgruppe auf zu bauen, hat immerhin acht Jahre gedauert.

            Ich bin sowas von frustriert, das ich mein Hobby aufgeben werde, wenn die Tiere entzogen werden.

            Eine Klage gegen die Behörde hat wenig Aussicht auf Erfolg (die sitzen halt immer am längeren Hebel - es hat sich da in Deutschland in den letzten sechzig Jahren wenig geändert) und auch eine Klage auf Schadensersatz wird wohl kaum Erfolg haben, da Tiere eine Sache sind und damit ein geringfügiger Wert. Werde es aber trotzdem versuchen.

            Deutschlan ist in der Tat eine "Bananenrepublik"

            ps.: Danke der Nachfrage

            Gruß Sokrates

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            • #7
              Hallo Sokrates,

              versuch doch der Behörde mal folgenden Vorschlag zu unterbreiten, der zu einer sauberen Rechtslage führen könnte. So wurde in vergleichbaren Fällen schon oft verfahren:
              Deine Tiere werden (rechtlich) eingezogen und gehören dann dem Land. Dann wird mit Dir ein Überlassungsvertrag geschlossen, nach dem Du sie pflegen kannst/musst. Du kannst sie dann nur nicht mehr verkaufen. Nachzuchten gehören Dir.

              Deine Behörde wüsste wahrscheinlich auch garnicht wohin mit den Tieren. Also vielleicht lassen sie sich auf einen solchen Vorschlag ein.

              Viel Glück
              Michael

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              • #8
                Hallo Michael,

                danke für Deinen Vorschlag, ich werde ihn in Erwägung ziehen, obwohl mich diese Sache auch nicht gerade befriedigt!

                Schließlich habe ich, wie ich meine "Vorbildlich" gehandelt. Ich habe vor dem Kauf der Tiere bei der Behörde nach den Formalitäten gefragt,dieselbe Behörde ist eineinhalb Jahre später mit den selbst angegebenen Angaben nicht mehr zufrieden (andere Sachbearbeiterin!). So was geht einfach nicht!
                Damit ist das ganze Meldewesen doch in Frage zu stellen! Dan sind vermutlich 90% aller Tiere mal so eben ilegal!

                Bei Deinem Vorschlag ist das Problem, was wäre zu tun, wenn ich die Tiere verkaufen will oder muß?
                Und wie gesagt wenn das was dieselbe Behörde heute sagt mögen nicht mehr gültig ist, dann lege ich keinen Wert mehr darauf im Jahr einige hunderte bis tausende € in die Sache zu stecken, diese Nerverrei gehört definitiv nicht zu meinem Hobby.

                Es bleibt ja nicht nur bei dieser Sache! Auch bei dem Nachwuchs soll ich Angaben machen die nicht zu machen sind:
                Ich soll angeben welches das Vater und welches das Muttertier ist. Geht aber nicht, weil ich die Tiere gemeinsam verpaare und Schildkröten bekanntlich Sperma speichern können, die Sachbearbeiterin besteht aber trotzdem darauf!
                A. Warum?
                B. Was soll das?

                Ich soll doch einfach irgendetwas angeben! Da mir die Logigik nicht klar ist und ich Urkundenfälschung betreiben würde, werde ich das natürlich nicht machen.
                Versteht vielleicht manch einer nicht, ich kann und will so jedenfals nicht mehr weiter machen, das ist wirklich ne echte Bananenrepublik!

                Hoffentlich muß ich selbiges nicht auch bald bei meinen Kindern praktizieren;-))

                lieben Gruß Sokrates

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                • #9
                  Mit Deutschland gehts Berg ab. Die kriegen hier ja garnichts mehr auf die Reihe. Wenn die so weiter machen mit der Politik sterben wir deutschen schon in 10 jahren anstatt in 300 Jahren aus.

                  ICH WANDER NACH AUSTRALIEN AUS, WER KOMMT MIT????????

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                  • #10
                    Ich! Bald ist da sogar das Ozon Loch weg! Gruss, JaRadA

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                    • #11
                      Hi!

                      Ist schon ne sehr krasse Story, sowas gibt es aber leider auch bei anderen Behörden! Ein Bekannter von mir durfte 20.000€ Steuern nachzahlen, weil, genau wie in diesem Fall, der Mitarbeiter wechselte und der Neue sogar die Einkommenssteuererklärungen der vorhergegangenen Jahre anfochte bzw. nicht akzeptierte, mich hat der Wehrdienst 2.500DM aus eigener Tasche gekostet da ich von der Unterhaltssicherungsbehörde falsche Informationen bekam! Sehr sehr ärgerlich!

                      Nun aber back to topic!

                      Ich stell mir nur gerade die Frage wie man sich gegen sowas absichern könnte!

                      Gibt es keinerlei Fristen in der eine Anmeldung als "automatisch akzeptiert" gilt? Sowas wie: Wenn Sie binnen der nächsten 4 Wochen keine Einwände von uns erhalten gilt die Anmeldung als korrekt. Ich muss, den Behörden gegenüber, ja auch eine Widerrufsfrist einhalten und wenn ich diese "verpenne" hab ich Pech gehabt.

                      nachdenkliche Grüße

                      P.S.: Habt Ihr noch nen Platz für Australien frei?
                      Zuletzt geändert von Agent Orange; 06.05.2006, 17:56.

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                      • #12
                        Ich stell mir nur gerade die Frage wie man sich gegen sowas absichern könnte!

                        Kannst Du leider nicht! Sowas wie ne Verjährungsfrist gibt es bei Formfehlern dieser Art nicht. Da haben sich die Behörden abgesichert, indem sie ja nicht die Meldung bestätigen und eben auch die Legalität nicht bestätigen, Du kannst ein Tier dreißig Jahre pfelegen und dann wird es als ilegal definiert.

                        In Zukunft werde ich nur noch Tiere nach WA A pflegen, da sind die Papiere eindeutig und damit ist die legale Haltung einfacher, schade wenn sinnvoller Artenschutz zur bürokratischen Definitionsfrage wird. Vor allem schade weil ich jetzt endlich Nachwuchs habe und weiteren erwarte und damit eigentlich einen sinnvollen Beitrag zum Artenschutz leisten kann.

                        Fazit: Nach großem Aufwand das Ziel (die "Zucht") erreicht und die Behörde knipst das Licht aus, das wars... .


                        Danke fürs Mitgefühl

                        Sokrates

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                        • #13
                          Zitat von Agent Orange
                          P.S.: Habt Ihr noch nen Platz für Australien frei?
                          JA klar Wir schartern eine Boeing, da ist platz für uns alle!

                          PS: Wer von euch kann so ein Ding fliegen

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                          • #14
                            @sokrates32
                            Vielleicht solltest du dein Problem publik machen, indem du dich an die Medien wendest?
                            Good judgement comes from experience, experience comes from bad judgement
                            Meine Seite über Dickfingergeckos: http://www.pachydactylus.net

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                            • #15
                              Zitat von Pachydactylus
                              @sokrates32
                              Vielleicht solltest du dein Problem publik machen, indem du dich an die Medien wendest?

                              Eine gute Idee. Am besten gleich ins Fernsehen Ne, mach nur späßle, obwohl Fernsehen natürlich die beste, erfolgreichste Methode wäre, da es so am meisten Leute mit bekommen.

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