omg
Du musst 99,9999% ein Troll sein!
Alle deine Beiträge ziehlen nur darauf ab, die Schildkrötenhalter hier zu schockieren!
Wenn fehlende Schwanzspitzen und der ganze andere Müll dich nicht dazu veranlassen etwas zu ändern oder dir helfen zu lassen, dann ist alles zu spät und man müsste etwas gegen Tierquälerei unternehmen. Wie gut, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist!
Also wenn du (zu 0,0001%) doch kein Troll bist, dann änder etwas und lass dir helfen, was mit einer genauen Beschreibung der Haltungsbedingungen und Fotos anfängt, die du hier rein stellen solltest.
Und wenn nicht dann hoffe ich dass hier niemand merh den Troll füttert.
Wollte eigentlich eh nicht antworten ...
Alois
zur Info:
Du musst 99,9999% ein Troll sein!
Alle deine Beiträge ziehlen nur darauf ab, die Schildkrötenhalter hier zu schockieren!
Wenn fehlende Schwanzspitzen und der ganze andere Müll dich nicht dazu veranlassen etwas zu ändern oder dir helfen zu lassen, dann ist alles zu spät und man müsste etwas gegen Tierquälerei unternehmen. Wie gut, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist!
Also wenn du (zu 0,0001%) doch kein Troll bist, dann änder etwas und lass dir helfen, was mit einer genauen Beschreibung der Haltungsbedingungen und Fotos anfängt, die du hier rein stellen solltest.
Und wenn nicht dann hoffe ich dass hier niemand merh den Troll füttert.
Wollte eigentlich eh nicht antworten ...
Alois
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Tierschutzgesetz (TierSchG) Zweiter Abschnitt: Tierhaltung § 2 Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, 1. muss das Tier[B] seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,[/B] 2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder [B]vermeidbare Leiden oder Schäden[/B] [COLOR="Red"](fehlende Schwanzspitze??)[/COLOR] zugefügt werden, 3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres[B] erforderlichen Kenntnisse [/B]und [B]Fähigkeiten[/B] verfügen.
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