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Mantis religiosa

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  • Mantis religiosa

    Hallo,
    wollte mal wissen ob es eiegntlich noch erlaubt ist Mantis religiosa zu halten??
    für die antworten danke schon mal im vorraus

  • #2
    Re: Mantis religiosa

    Nein

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    • #3
      Re: Re: Mantis religiosa

      Kümmel der Lümmel schrieb:
      Nein
      Quatsch !!! Sorry für meine Direktheit... Die Spezies steht unter Artenschutz, das ist richtig, das heisst aber "nur", dass sie nicht aus der Natur entnommen werden darf.

      Es gibt aber Nachzuchten, die auch auf diversen Börsen erhältlich sind und mit dem Nachweis der entsprechenden Papiere selbstverständlich auch gehalten werden dürfen.

      Beste Grüße
      Marco

      Kommentar


      • #4
        Re: Mantis religiosa

        hallo

        Ich kann mir das zwar nicht so ganz vorstellen aber vielleicht irre ich mich da ja auch.


        Könntest du mir mal jemanden nennen der diese angäblichen Papiere besitzt.

        mfg lucas

        Kommentar


        • #5
          Re: Mantis religiosa

          @Marco:

          Mantis religiosa wird auf Börsen angeboten? Nicht, daß ich besonders darauf geachtet hätte, aber das liegt wohl daran, daß ich immer davon ausgegangen bin, daß weder Nachzuchten, noch Wildfänge in Deutschland gehalten werden dürfen- es sei denn, man hat eine Ausnahmegenehmigung und die bekommt, sofern ich Pingo/ Ulrike richtig verstanden habe, nicht jeder.

          Der Schutzstatus jedenfalls bezieht sich auf alle Tiere, egal ob WF oder NZ.


          Gregor

          [[ggg]Editiert von Fachmoderator am 01-04-2005 um 10:06 GMT[/ggg]]

          Kommentar


          • #6
            Re: Mantis religiosa

            Jetzt weiß ich selbst nicht mehr weiter

            Ich werde mich nochmal erkundigen - meine Informationen beruhen auf Aussagen eines Händlers, der mir diese vermeintlich legal angeboten hatte.
            Ich besitze weder Papiere noch Tiere, aber frage mich nun, warum soll das Halten der Nachzuchten verboten sein ? Muss nicht nur der Züchter diese Ausnahmegenehmigung haben und der Käufer die Cites- bzw. Herkunftsnachweise ???

            Ich werde diesen Händler noch vor dem Wochenende sehen - halte euch auf dem Laufenden.

            @Kümmel der Lümmel: Lucas S. aus der CH ?? Schreibe dir dann auch noch eine Email !

            Gruss
            Marco

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            • #7
              Re: Mantis religiosa

              @Gastornis

              fast Lucas S. aus Wien/Österreich mein Name :-)

              mfg lucas

              Kommentar


              • #8
                Re: Mantis religiosa

                Meinte ich auch, sorry ! ;-)

                Kommentar


                • #9
                  Re: Mantis religiosa

                  Hi!

                  Imho ist die CITES ja eine internationale Geschichte. Da aber Mantis religiosa nicht auf der WA Liste steht, sondern halt "nur" in Deutschland bedroht und somit als schützenswert eingestuft ist, dürfte CITES da keine Rolle spielen.

                  Gregor

                  Kommentar


                  • #10
                    Re: Mantis religiosa

                    Vielleicht hilf das erstmal:

                    Auf unseren DGHT-Seiten gefunden:

                    Verordnung zur Neufassung der Bundesartenschutzverordnung und zur Anpassung weiterer Vorschriften v. 16.02.2005 (!!!) und erschienen im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 11, ausgegeben am 24.02.2005 (!!!):
                    http://www.dght.de/ArtenschutzVO-2005.pdf

                    Den Mantis religiosa findet man im Anhang 6 mit der gleichen Einstufung wie, Bienen, sämtliche europäischen Kriechtiere oder aller einheimischen Säugetiere etc. also als besonders geschützte Art.

                    §2 Abs. 3 regelt die Ausnahmen, hier das Besitz- und Vermarktungsverbot.

                    Der Vollständigkeit halber, weil man ohne diese beiden §§ genauso schlau ist, wie vorher:

                    §10 BNatSchG:
                    http://www.spd-regensburg.de/donaustauf/recht/bnatschg_1_10.html
                    §42 BNatSchG:
                    http://www.spd-regensburg.de/donaustauf/recht/bnatschg_1_42.html

                    Was sagen die Fachleute dazu ?? Oder habe ich was übersehen ??

                    Es muss doch nun nur der Verkäufer einen Nachweis einer Ausnahmegenehmigung bringen, wenn er die Mantiden der Natur entnommen haben sollte oder eine Herkunftsbescheinigung, wenn das Tier eine Nachzucht einer Nachzucht ist, richtig ??


                    Gruss
                    Marco
                    (der jetzt keine Paragrafen mehr sehen kann)

                    Kommentar


                    • #11
                      Re: Mantis religiosa

                      Ich bringe den Thread extra nochmal nach oben....

                      Habe mich am Wochenende mit dem Händler meines Vertrauens unterhalten.
                      Meine letzten Bemerkungen sowie die genannten rechtlichen Bestimmungen würden "nur" bestätigt.

                      Alles wird nur so heiss gegessen, wie es gekocht wird.... Ich denke dass bei der vorliegenden Thematik mal wieder die ein oder andere Schei*hausparole (sorry, 8 Jahre Bund, die das zwar nicht rechtfertigen - aber habt Nachsicht ;-)) der Verursacher der Meinungen war.

                      Gruss
                      Marco
                      (der gleich eine Bestellung aufgegeben hat ))

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                      • #12
                        Re: Mantis religiosa

                        Dass Mantis religiosa geschützt sind und nicht gehandelt werden dürfen, bezeichnen Sie als "Scheißhausparole"? Ich muss mich schon sehr wundern!

                        Kommentar


                        • #13
                          Re: Re: Mantis religiosa

                          Eurycnema schrieb:
                          Dass Mantis religiosa geschützt sind und nicht gehandelt werden dürfen, bezeichnen Sie als "Scheißhausparole"? Ich muss mich schon sehr wundern!
                          Worüber wundern sie sich ????

                          Ich habe mich erkundigt, Vorschriften genannt, Gesetze zitiert und mich nicht nur auf Mundpropaganda verlassen. Dass ich die Tiere ganz offiziell angeboten bekomme beweisst das um so mehr, oder nicht ?! Einfach eine Behauptung aufstellen, das tun Sie mit ihrem Beitrag zu diesem Thread - kann jeder !

                          Wo steht also geschrieben, dass geschützte Tiere nicht gehandelt werden dürfen ??

                          Bitte versuchen sie in Zukunft zum Thema beizutragen und nicht die Ausdrucksweise anzuzweifeln. Für den Begriff entschuldige ich mich hiermit und was bleibt nun an Informationen von Ihnen übrig ?

                          Gruss

                          Kommentar


                          • #14
                            Re: Mantis religiosa

                            Ich wundere ich über diese unflätige Ausdrucksweise. Sie haben wohl keine Schule besucht? Oder ist Ihnen im Elternhaus nicht gesagt worden, dass man das böse Wort nicht sagen soll?

                            Ich zitiere mal § 42 des Bundesnaturschutzgesetzes, Absatz 2, Satz 1:
                            Es ist verboten, Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten in Besitz oder Gewahrsam zu nehmen, in Besitz oder Gewahrsam zu haben oder zu be- oder verarbeiten (Besitzverbot)

                            Also, hier steht es doch ausdrücklich: Besitzverbot!

                            Kommentar


                            • #15
                              Re: Re: Mantis religiosa

                              Eurycnema schrieb:
                              Ich wundere ich über diese unflätige Ausdrucksweise. Sie haben wohl keine Schule besucht? Oder ist Ihnen im Elternhaus nicht gesagt worden, dass man das böse Wort nicht sagen soll?

                              Ich zitiere mal § 42 des Bundesnaturschutzgesetzes, Absatz 2, Satz 1:
                              Es ist verboten, Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten in Besitz oder Gewahrsam zu nehmen, in Besitz oder Gewahrsam zu haben oder zu be- oder verarbeiten (Besitzverbot)

                              Also, hier steht es doch ausdrücklich: Besitzverbot!
                              Faszinierend !

                              Dann haben Sie ja absolut ausreichend recherchiert - Spitze ! Kleiner Tipp, vielleicht lesen Sie meinen Beitrag nochmal durch und verfolgen auch die Links.

                              Gruss
                              Marco
                              (der jetzt hofft, kein "böses Wort" mehr verwendet zu haben...)

                              Kommentar

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