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Mantis religiosa

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  • #16
    Re: Re: Mantis religiosa

    ***********
    Alles wird nur so heiss gegessen, wie es gekocht wird....
    ***********

    Muss heißen: "Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird"
    Im Sinne von: Die Situation wird sich noch beruhigen.

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    • #17
      Re: Mantis religiosa

      Lieber Marco, lieber Eurycnema,

      ich würde Euch doch bitten, Eure gegenseitigen Anfeindungen etwas zu reduzieren. Bleibt bitte beim Thema!


      Gregor

      [[ggg]Editiert von Fachmoderator am 05-04-2005 um 14:50 GMT[/ggg]]

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      • #18
        Re: Mantis religiosa

        Ich denke, das eigentliche Thema ist abgehandelt.
        Mantis religiosa dürfen von Privatleuten nicht gehalten werden.
        Ausnahmen werden nur für Forschungsinstitute (Universitäten) genehmigt, die dazu entsprechende Erlaubnispapiere erhalten. Auch diese dürfen ihre Nachzuchten nicht an Privatleute weitergeben.

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        • #19
          Re: Mantis religiosa

          Woher haben sie denn diese Informationen ? Bitte nennen sie mir eine Quelle ! Dann machen sich die Händler, die mir die Tiere angeboten haben ja strafbar !!!

          Das Thema ist abgehandelt ? Finde ich nicht ! Ich habe (ich wiederhole mich gerade) Vorschriften und Gesetze vorgelegt, die das Gegenteil beweisen (!) und habe keine mir bekannten <<Meinungen>> über das Thema vorgelegt.

          Kein Frage, hätte ich mich nicht erkundigt und andere zu Rate gezogen, würde ich so ziemlich das gleiche behaupten und hier posten.

          Marco

          Kommentar


          • #20
            Re: Mantis religiosa

            Siehe oben (§ 42 des Bundesnaturschutzgesetzes) und hier: http://www.umwelt-online.de/recht/natursch/artsv1_s.htm (Liste der besonders geschützten Arten).
            Ja, der Händler macht sich strafbar!
            Und Sie selbst sich auch, wenn Sie von ihm Tiere übernehmen.

            Kommentar


            • #21
              Re: Re: Mantis religiosa

              Eurycnema schrieb:
              Siehe oben (§ 42 des Bundesnaturschutzgesetzes) und hier: http://www.umwelt-online.de/recht/natursch/artsv1_s.htm (Liste der besonders geschützten Arten).
              Ja, der Händler macht sich strafbar!
              Und Sie selbst sich auch, wenn Sie von ihm Tiere übernehmen.

              Ich stelle fest, dass Sie meinen Beitrag immer noch nicht gelesen haben. Ich erwähne u.a. die Ausnahmen von der im BNatSchG genannten Regelung, die in der angegebenen Verordnung vom 16.02.2005 erläutert werden.

              Könnte es VIELLEICHT möglich sein, dass Ihr Wissensstand diese Vorschrift noch nicht mit einbezieht ?!!?

              Ich klinke mich hier nun aus. Es macht für mich keinen Sinn, dass ich mich über mehrere Postings über die Art und Weise meiner Beiträge unterhalte und Sie dann mit einem Gesetz um die Ecke kommen, welches ich erstens bereits vor 4 Tagen genannt habe und zweitens nur zur allgemeinen (!) Lösung dieser Problematik dienlich ist, weil es nämlich durch neuere Vorschriften ergänzt (!!!) wird.

              Gruss
              Marco

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              • #22
                Re: Mantis religiosa

                Bin ich blind?
                In der Verordnung vom 16. Febr. 2005 ist unter "Fauna" nur der Eisfuchs aufgeführt, ansonsten nur Pflanzen. Wo steht da was von Mantis religiosa?

                Kommentar


                • #23
                  Re: Re: Mantis religiosa

                  Eurycnema schrieb:
                  Bin ich blind?
                  In der Verordnung vom 16. Febr. 2005 ist unter "Fauna" nur der Eisfuchs aufgeführt, ansonsten nur Pflanzen. Wo steht da was von Mantis religiosa?
                  Ich kann nur die Recherche bei www.wisia.de empfehlen - dort wird auch den nicht "SEHENDEN" geholfen..... ;-))

                  Nur den kompletten Tiernamen eingeben - fertig, wie im Maggi-Kochclub!

                  IM

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                  • #24
                    Re: Re: Mantis religiosa

                    Eurycnema schrieb:
                    Bin ich blind?
                    In der Verordnung vom 16. Febr. 2005 ist unter "Fauna" nur der Eisfuchs aufgeführt, ansonsten nur Pflanzen. Wo steht da was von Mantis religiosa?
                    Eine Äusserung zu Ihrer Sehkraft steht mir nicht zu, aber ein PDF-Dokument hat nach Definition immer eine Suchfunktion, sofern Text enthalten ist. Ausserdem haben Sie zwar den richtigen Absatz, jedoch die falsche Nr. erwischt..... was nicht unbedingt an der Sehkraft liegen muss.

                    Bei allem Respekt, aber ich hatte die in meinem Beitrag erwähnte Frage auch an Fachleute gestellt. Diese finden sich seit einer Woche aber leider nicht ein.

                    Ich würde vorschlagen, da Sie offensichtlich höchstens genauso versiert auf diesem Gebiet sind, wie ich, dass wir es entweder auf den beiden Meinungen belassen oder auf die angesprochenen Fachleute warten.

                    Beste Grüße
                    M aus N bei W am R der Quer durch D in die N mündet.

                    Kommentar


                    • #25
                      Re: Mantis religiosa

                      Idolomantis: Tolle Auskunft! Damit kann ich leider nichts anfangen.

                      Gastornis behauptet, Mantis religiosa dürfe gehandelt werden, lt. Verordnung vom 16. Febr. 2005.

                      Ich sage: NEIN! Denn in der Anlage 2 ist nur der Eisfuchs aufgeführt, sonst keine Tiere, die vom Besitzverbot ausgenommen wären.
                      Alle in Anlage 1 aufgeführten Tiere sind besonders geschützt.
                      Also wo steht, dass man Mantis religiosa besitzen/handeln/weitergeben darf?

                      Gastornis, zitieren Sie mir doch bitte mal die entsprechende Stelle, denn die Suchfunktion zeigt mir im gesamten Text nur einmal "Mantis religiosa" an und das in der Anlage 1
                      Aber nur die in Anlage 2 aufgeführten Tiere und Pflanzen sind vom Besitz-/Vermarktungsverbot ausgenommen!

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                      • #26
                        Re: Mantis religiosa

                        Hallo!

                        Hier ist wohl der Fachmoderator in der Pflicht mal den Sachverhalt zu ergründen und aufzuklären.

                        B b Harte

                        Kommentar


                        • #27
                          Re: Re: Mantis religiosa

                          Harte schrieb:
                          Hallo!

                          Hier ist wohl der Fachmoderator in der Pflicht mal den Sachverhalt zu ergründen und aufzuklären.

                          B b Harte
                          Genau ! Bevor ich mir hier die Finger wund schreibe, soll jemand vom Fach ran!

                          Ich habe versucht durch meine Beiträge Hilfestellung zur Lösungsfindung zu geben und nun wird hier nur darauf rumgeritten - wie so oft.

                          Wenn man hier ein Posting ablässt, muss man sich halt im Klaren darüber sein, dass es in etwa so ist, wie wenn man eine blutende Maus in das Terrarium meiner Boas wirft. Da wird auch nicht diskutiert.

                          Aber darüber habe ich mich schon an anderen Stellen ausgelassen und belasse es nun dabei.



                          Viel Spaß noch !

                          MS

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                          • #28
                            Re: Mantis religiosa

                            Toller, informativer Beitrag! Retourkutsche

                            Kommentar


                            • #29
                              Re: Mantis religiosa

                              Hi @all!

                              Da ich es aktuell auch nicht besser weiß, weil ich bisher annahm, M. religiosa dürfe nicht ohne Weiteres gehalten, gezüchtet und veräußert werden, werde ich nochmal recherchieren und hoffentlich ein klärendes Ergebnis abliefern.

                              Sollte jemand von Euch etwas passendes finden, wäre es gut, dies hier zu posten.




                              Gregor

                              Kommentar


                              • #30
                                Re: Re: Mantis religiosa

                                Gastornis schrieb:
                                Jetzt weiß ich selbst nicht mehr weiter

                                Ich werde mich nochmal erkundigen - meine Informationen beruhen auf Aussagen eines Händlers, der mir diese vermeintlich legal angeboten hatte.
                                Ich besitze weder Papiere noch Tiere, aber frage mich nun, warum soll das Halten der Nachzuchten verboten sein ? Muss nicht nur der Züchter diese Ausnahmegenehmigung haben und der Käufer die Cites- bzw. Herkunftsnachweise ???

                                Ich werde diesen Händler noch vor dem Wochenende sehen - halte euch auf dem Laufenden.

                                @Kümmel der Lümmel: Lucas S. aus der CH ?? Schreibe dir dann auch noch eine Email !

                                Gruss
                                Marco

                                Hallo,
                                um das Ganze abzukürzen: Laß Dir doch einfach mal eine Kopie der Papiere Deines Händlers geben...

                                Gruß,
                                Jürgen

                                Kommentar

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