Um mal ganz kurz einen Schwenker in dem Thema zu machen.
Wenn das Gesetz wirklich verabschiedet wird und nicht wieder nur eine überspitzte Handlung vom Herrn Remmel darstellt. In wieweit könnte man da klagen? Ich sehe ganz ehrlich keinen Sinn darin, ein generelles Halteverbot einzuführen. Wir haben das ja hier in Bayern und das Gesetz fängt in den letzten zwei Jahren an zu pervertieren. Ich denke, dass dürfte auf langer Sicht, in NRW noch schlimmere Blüten tragen.
MfG
DerVigilante
Wenn das Gesetz wirklich verabschiedet wird und nicht wieder nur eine überspitzte Handlung vom Herrn Remmel darstellt. In wieweit könnte man da klagen? Ich sehe ganz ehrlich keinen Sinn darin, ein generelles Halteverbot einzuführen. Wir haben das ja hier in Bayern und das Gesetz fängt in den letzten zwei Jahren an zu pervertieren. Ich denke, dass dürfte auf langer Sicht, in NRW noch schlimmere Blüten tragen.
MfG
DerVigilante
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