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Handbuch zur Bartagamen-Haltung

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  • #46
    Zitat von gampit Beitrag anzeigen
    der 2. Auflage wurde mir versichert, dass kein weiteres Buch gedruckt wird
    Was soll das es gibt schlechter Bücher und keiner sagt was dazu ,Art für Art ist auch nicht immer das Gelbe vom Ei. Er hat sich die mühe gemacht und ein Buch geschrieben ,es braucht niemand zu Kaufen dem es nicht passt so einfach ist das.





    Gruß Gampit
    Auf 64 Seiten kann man auch nicht alles schreiben. Zumal ja dann auch noch seitenweise Bilder rein müssen, um den Ansprüchen der heutigen Leserschaft gerecht zu werden.

    Außerdem würde ich mal behaupten, dass das Lektorat durch den NTV Verlages schon fachlich kompetent ist
    Q>Q!

    diverse arboreale Reptilien

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    • #47
      Zitat von Pumilio1 Beitrag anzeigen

      Außerdem würde ich mal behaupten, dass das Lektorat durch den NTV Verlages schon fachlich kompetent ist
      ...was bringt einem das, wenn die "Geschäftskomponente" eines Verlages überwiegt und man (unbedingt?) eine Lücke im Segment füllen möchte...
      Zuletzt geändert von Martin H.; 27.04.2009, 17:12.

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      • #48
        Naja es geht einmal primär darum, dass einige Teile des Buches schlichtweg geklaut und andere mit falschen Informationen gefüllt waren.

        lg

        Ingo

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        • #49
          dass einige Teile des Buches schlichtweg geklaut gefüllt waren.

          Man ist das was besonderes wen er über Licht oder Sonneneinstrahlung was abschreibt, wichtig ist er hat sich die mühe gemacht die Themen zusammen getragen und ein Buch veröffentlicht .Seit nicht so Neidisch und klein kariert. Es gibt teurer Bücher z.b Aula Verlag kosten eine menge Geld und sind auch schon überholt, Leben und Leben lassen. Zum Schluss nicht das ich sage die Bücher wäre Schlecht vom Aula Verlag sie sind Klasse und mit viel mühe geschrieben und doch nach heutiger Einteilung falsch. siehe Lacerta vivipara heute Zootoca vivipara usw.

          Gruß gampit

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          • #50
            Und jetzt das ganze nochmal auf Deutsch bitte?

            Es macht sehr wohl etwas aus, wenn Texte 1:1 übernommen werden. Das ist Diebstahl von geistigem Eigentum, und sich bemühen reicht eben nicht immer.

            Gruss

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            • #51
              Noch mal, etliche Sätze stammen von mir, kopiert von meiner HP
              das komplette Literaturverzeichnis stammt vom FAQ Bartagamen und wer sich da etwas auskennt, wird wissen, wo es hinkt und genau diese Hinkebeinchen im Werk wieder finden.

              So, übernimmt man Gedankengut von wem auch immer, setzt man genau dort einen Verweis. Dadurch ist der Verfasser geschützt, denn mögliche Fehler werden diesem nicht angelastet. Genau so aber kann er sich nicht mit etwas schmücken, was ihm nicht gehört, also Zitat setzen! Im Anhang gibt es ein Quellenverzeichnis, wo alle Literaturhinweise und Zitate aus dem Text gelistet sein müssen! Das beinhaltet selbst mündliche oder telefonische Verweise. Hat man das versäumt, so begeht man Diebstahl.


              Das schöne Beispiel hier zeigt wieder, dass die Geschädigten sich noch rechtfertigen müssen, warum sie sich bestohlen fühlen und dennoch den Verursacher nicht auch mit einer empfindlichen Strafe schädigen.

              Wer es noch nicht versteht "Copyright" wäre das Stichwort und die Gesetze dazu kann man finden.

              kopfschütteln
              Esther

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              • #52
                Zitat von Smaragd Beitrag anzeigen
                Wer es noch nicht versteht "Copyright" wäre das Stichwort und die Gesetze dazu kann man finden.
                Hallo Esther,

                vielleicht nur ein kleiner Unterschiede, aber....: Copyright vs Urheberrecht.

                VG Peter

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                • #53
                  In Deutschland gilt natürlich das deutsche Recht, sprich: Urheberrecht.
                  Hätten se sich aber auch selber denken können, Hr. Müller.:ups:
                  lg micha

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                  • #54
                    Zitat von carrerodd Beitrag anzeigen
                    In Deutschland gilt natürlich das deutsche Recht, sprich: Urheberrecht.
                    Hätten se sich aber auch selber denken können, Hr. Müller.:ups:
                    lg micha
                    Werter micha,

                    nur weil ich auf etwas hinweise bedeutet dies nicht, dass ich mir dessen nicht bewußt wäre!
                    Manchmal ist es hilfreich die Zusammenhänge nicht aus den Augen zu verlieren ...

                    Peter

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                    • #55
                      Wenn Sie das also deuten können, dann die anderen schon allemal. Und die Umgangssprache haben sie dann auch bedacht? Blödsinn...
                      lg micha

                      p.s. hoffe das Buch is jetz ganz vom Markt, zumal es wirklich genug Bartagamenliteratur gibt...

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