Zitat von Sven Zeeb
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ein kurzer Anruf bei der Bundeskanzlerin, und Sie wird sich der Angelegenheit
annehmen.

Ist der eigendliche Händler nicht mehr greifbar, dann kann sich der Käufer
höchstens direkt an den Hersteller wenden, das wars aber auch. Der Kassenbon
(oder etwas vergleichbares) dient vor allem auch dem Zweck, zu beweisen
das die Ware überhaupt in Geschäft Xy gekauft worden ist.
Gruß
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