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Bright Sun UV - Die Revolution ?!

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  • Defense
    antwortet
    Zitat von Sven Zeeb Beitrag anzeigen
    Ist der ursprüngliche Händler nicht mehr greifbar (Umzug, Kauf auf Börse etc) kann jeder andere Händler, der das Gerät führt, in die Pflicht genommen werden.
    Selbstverständlich, und sollte man keinen anderen Händler finden, reicht auch
    ein kurzer Anruf bei der Bundeskanzlerin, und Sie wird sich der Angelegenheit
    annehmen.

    Ist der eigendliche Händler nicht mehr greifbar, dann kann sich der Käufer
    höchstens direkt an den Hersteller wenden, das wars aber auch. Der Kassenbon
    (oder etwas vergleichbares) dient vor allem auch dem Zweck, zu beweisen
    das die Ware überhaupt in Geschäft Xy gekauft worden ist.

    Gruß
    Zuletzt geändert von Defense; 09.10.2008, 18:39.

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  • Sarina
    antwortet
    Hallo,

    Vorwort: Bin juristisch ungebildet. Beziehe meine Infos von google und aus Verbraucherschutzsendungen und Artikeln (ct und sowas)

    Zitat von Phelsumarkus Beitrag anzeigen
    Seit wann darf der Kunde sich aussuchen, ober der Händler das Gerät tauscht oder in Reparatur schickt?
    Schon immer (seit 2002). Die Händler behaupten nur immer, dass sie es nur einschicken können. Ist billiger für die.

    Nachbesserung = Reparieren oder ersatzgerät
    Wenn das mehrmals (3 mal ist üblich aber nicht gesetzlich vorgeschrieben) schief geht, dann kann der käufer auf andere Maßnahmen bestehen (Rücktritt oder Minderung).

    Zitat von Phelsumarkus Beitrag anzeigen
    Danach hat der Kunde das Recht auf Wandlung
    Wandlung gibt es seit 2002 nicht mehr. Stattdessen eben Rücktritt oder Minderung.

    Grüße, Sarina
    Zuletzt geändert von Sarina; 09.10.2008, 17:50.

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  • Phelsumarkus
    antwortet
    Zitat von Sarina Beitrag anzeigen
    Innerhalb der ersten 6 Monate muss dir der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht schon vor dem Kauf bestanden hat (also durch dich selbst verschuldet ist). Kann er das nicht nachweisen, muss er das Gerät entweder umtauschen oder reparieren. Du darfst aussuchen, was du willst.
    Seit wann darf der Kunde sich aussuchen, ober der Händler das Gerät tauscht oder in Reparatur schickt? Ich denke, das ist immernoch Händler Sache bis einschließlich der 3ten Reparatur. In den ersten 3 Reparaturen kann der Händler auch gegen reparierte und geprüfte, baugleiche Geräte tauschen (Swapgeräte) Danach hat der Kunde das Recht auf Wandlung welche in ein baugleiches neues Gerät sein kann oder ein gleichwertiges anderes.

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  • Sarina
    antwortet
    Warum fragst du dann, wenn dir alles bekannt ist?
    Dass Garantie etwas anderes als Gewährleistung ist, und wie sich das mit Händler und Hersteller verhält, war dir scheinbar nicht so ganz bekannt. ;-)

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  • Tinamie
    antwortet
    Hallo,
    2 Jahre Gewährleistung? Aber so viel über seine Kundenrechte sollte man doch eigentlich wissen *fragezeichen*.
    Na, wer das nicht weiß :ggg:
    Ist mir alles bekannt.
    Immerhin hat das Gerät wie jedes andere gekaufte Teil (außer Leuchtmittel) 2 Jahre Garantie...
    Zitat in diesem Thread von mir selbst...
    LG Tina

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  • Sarina
    antwortet
    Zitat von Tinamie Beitrag anzeigen
    @Sven... gut zu wissen. Wenn mich das nächste Mal ein Verkäufer mit der Begründung abwimmelt, die 14 Tage seien abgelaufen, nun soll ich mich an den Hersteller wenden, werde ich dran bleiben . Hast Du eine Quelle, damit ich das untermauern kann?
    ABGB: 2 Jahre Gewährleistung? Aber so viel über seine Kundenrechte sollte man doch eigentlich wissen *fragezeichen*.
    Kurz: Innerhalb der ersten 6 Monate muss dir der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht schon vor dem Kauf bestanden hat (also durch dich selbst verschuldet ist). Kann er das nicht nachweisen, muss er das Gerät entweder umtauschen oder reparieren. Du darfst aussuchen, was du willst.

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  • Tinamie
    antwortet
    Hallo,
    @Sven... gut zu wissen. Wenn mich das nächste Mal ein Verkäufer mit der Begründung abwimmelt, die 14 Tage seien abgelaufen, nun soll ich mich an den Hersteller wenden, werde ich dran bleiben . Hast Du eine Quelle, damit ich das untermauern kann?

    @amu + @6N_16V... meine Bright sun hängt frei von der Decke und darüber ist noch der große Reflektor von Lucky reptile. Könnte es sein, dass die Wärme durch den Reflektor noch gebündelt wird?
    Ist womöglich die BS als Wärmequelle nur dann geeignet, wenn sie mit Reflektor (Lampenschirm) betrieben wird?
    Wie ist das bei Euch anderen Bright sun-Nutzern?
    LG Tina

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  • amu
    antwortet
    Mein Problem bezüglich Reklamation ist jetzt halt dass ich eben keinen Kaufbeleg mit Datum habe.
    Ich habe jetzt von Lucky Reptile eine gut bebilderte "Bastelanleitung" bekommen mit der ich die Steckverbindung zerlegen werde und die Kontakte dieser überprüfen kann. Werde ich so schnell wie möglich machen und Euch das Ergebnis wissen lassen.

    Nochmals zur Temperatur der Lampe: ich habe sie aufs Alugaze des Terrariums gerichtet - bei einer Umgebungstemperatur von 21 Grad erreiche ich bei einem Abstand von 19 cm 36 Grad (thermometer liegt auf dem Alugaze im Zentrum des Lichtkegels). Innerhalb des Terrariums mit dann einem Abstand von 25 cm habe ich 27 Grad.

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  • Sven Zeeb
    antwortet
    Hallo,
    das stimmt so nicht. Das gilt nur für einen freiwilligen Umtausch auf Kulanzbasis, wenn die Ware einwandfrei ist und nur nicht gefällt. Bei einer berechtigten Reklamation innerhalb der Gewährleistungsfrist kann man sich direkt an den Hersteller wenden, aber der Händler, bei dem ein Gerät erworben wurde, kann grundsätzlich als Ansprechpartner gewählt werden und ist verpflichtet, sich der Reklamation anzunehmen. Dabei ist ein Kassenzettel nicht mal notwendig, es reicht irgendein Schriftstück, mit dem der Käufer seine Ansprüche geltend machen kann, z.B. Kontoauszug, Kreditkartenbeleg oder irgendwas sonst, es muss nur das Kaufdatum (wg. Frist) erkennbar sein. Ist der ursprüngliche Händler nicht mehr greifbar (Umzug, Kauf auf Börse etc) kann jeder andere Händler, der das Gerät führt, in die Pflicht genommen werden. Gruß
    Sven

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  • Tinamie
    antwortet
    Hallo,
    ich habe bei mir gerade nochmal gemessen: Bei 35 cm Abstand zum Landteil sind es genau 42,8°C mit der Jungle. Bei mir war von Anfang an kein Fiepen, weder am Vorschaltgerät noch an der Birne. Sie läuft jetzt seit Februar 2008.

    @amu... ich würde auch an Deiner Stelle direkt lucky reptile anrufen, das Problem schildern und auf einen Umtausch drängen. Ob Du nun eine Quittung hast oder nicht, finde ich eigentlich egal, sie werden ja wohl nicht behaupten können, dass das Gerät nicht von ihnen kommt .
    Außerdem geht der Umtausch mit Bon bei einem Verkäufer sowieso immer nur 2 Wochen, danach muß man sich eh an den Hersteller wenden.
    LG Tina

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  • 6N_16V
    antwortet
    @amu

    würde Lucky Reptile anschreiben und Fragen, ob die was umtauschen.


    Ich hab übrigens auch 2 "kalte" Bright Sun, mir glaubt das nur keiner :ggg:

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  • amu
    antwortet
    Bright Sun Defekt?

    Hallo an alle, ich habe folgendes Problem mit meiner 70 Watt Bright Sun Jungle:
    Ich habe mir auf einer Börse vor zwei Wochen die Lampe, das Original EVG und den dazugehörigen Thermo- Socket von Lucky Reptile gekauft, da ich nicht selbst an der Elektrik (z.B. mit Keramikfassung und Kabel aus dem Baumarkt herumbasteln wollte). Ergebnis: Sowohl das Vorschaltgerät als auch die Lampe selbst pfeifen (Habe auch die Lampe schon zweimal wieder rein- und rausgeschraubt). Ich habe bereits auf der Website von Lucky Reptile die FAQs durchgelesen und hier wird auf fehlerhafte Kontakte verwiesen. Heißt das ich sollte die Plug and Play Version wieder zerlegen und die einzelnen Anschlüsse neu verschrauben?
    Außerdem gibt die Lampe viel weniger Wärme ab als angegeben - bei knapp 20 cm Abstand (noch außerhalb des Terrariums) im Zentrum des Lichtkegels 36 Grad.
    Mein Problem ist jetzt auch, dass ich mich nicht an den Händler (war ein großer Zubehörhändler) wenden kann - war wie gesagt ein Kauf auf der Börse und ich hab in der Hektik vergessen, einen Kaufbeleg zu verlangen.
    Hat jemand Tipps was ich tun könnte - bin ziemlich sauer auf mich selbst dass ich nicht gleich wie von vielen empfohlen ein billigeres EVG einer anderen Firma genommen habe und doch selbst gebastelt habe. Wär billiger gewesen und lauter könnte das Pfeifen auch nicht sein.

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  • Anduril
    antwortet
    Hallo,

    auch ich lese so ziemlich alles, was ich zu diesen Lampen finden kann und habe mich entschlossen, die Bright Sun für ein Jemenchamäleon zu kaufen. Ich liebäugele gerade mit der neu erscheinenden FLOOD-Version, da ich so eine größere Fläche beleuchten kann, bin mir aber noch nicht sicher, ob der breite Reflektor in puncto UV-Versorgung so empfehlenswert ist. Wenn dafür, wie auf der LR-Homepage angedeutet, noch eine zusätzliche BS mit engem Reflektor nötig wäre, würde ich eher nur eine "herkömmliche" Bright Sun kaufen und die Restbeleuchtung mit preisgünstigeren Leuchtmitteln wie bisher besorgen.
    Kann jemand etwas dazu sagen?

    Viele Grüße,
    Tobias

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  • Uwe Starke Huber
    antwortet
    Hallo,

    ich verfolge die ganze Thematik um die Bright-Sun schon seit dem Aufkommen dieser Lampe und fände es für die Chamaeleonhaltung ideal, eine Lampe zu haben die genügend UV-Strahlung abgibt, als Sonnenplatz dient und gleichzeitig hell genug ist. Ich kann behaupten, das ich fast jeden Beitrag über diese Lampe, der in diesem Forum geschrieben wurde kenne und ich habe leider noch nie so viel gegensätzliche Aussagen über diese Lampe gelesen. Diese Lampe dient bei einigen als Sonnenplatz mit Temperaturangaben jenseits von Gut und Böse (zwischen 50°Grad und 60°Grad) andere brauchen für ihr Terrarium einen extra Wärmespot um Temperaturen von 35°- 45° Grad zu erreichen. Ein Beitrag sagt, die UV-Leistung ist nach einem Jahr kaum gesunken, die aktuellen Messungen sagen das Gegenteil. Messungen sagen, es ist genügend UV-Strahlung vorhanden, aber niemand hat bis jetzt unter Testbedingungen Jungtiere vom Schlupf, bis zum 6-7 Monat aufgezogen. Findet man doch jemanden und fragt genau nach, bekommt man entweder keine Antwort, oder es wurde doch Calcium mit D3 verabreicht, oder die Osram Vitalux wurde zur Sicherheit auch noch angemacht. Es ist mir deswegen auch vollkommen klar, das diese Lampe im Augenblick nicht ohne Einschränkungen empfohlen werden kann, bis dieses ganze Tohuwabohu geklärt ist. Es geht hier leider nicht nur um Messungen und Zahlen, die irgendetwas belegen oder zeigen sollen, sondern das die Dinge die angepriesen werden, auch alle beim Tier ankommen; mein Messinstrument ist das Tier.

    MfG.
    Uwe Starke Huber
    Zuletzt geändert von Uwe Starke Huber; 04.10.2008, 11:32.

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  • jh246
    antwortet
    Sehr geehrter Herr Biron,

    leider gehören Sie offensichtlich zu der Fraktion, die die Gleichung aufstellt UV in der Natur = UV im Terrarium am besten noch mal Faktor X.

    Warum gerade Tierärzte gerne die Auffassung vertreten "je mehr UV desto besser" ist mir schleierhaft.

    Da finde ich doch einen Ansatz, wie den von Frances Baines, wo auch vor den Gefahren von UV Licht gewarnt wird, deutlich besser.

    Sie sollten sich vielleicht mehr mit dem Thema befassen, bevor Sie Ratschläge erteilen, die nicht der Wahrheit entsprechen.
    Sind Sie schon mal auf die Idee gekommen, dass die Rachitis trotz UV Lampe vielleicht deswegen aufgetreten ist, weil falsch gefüttert wurde. Wir über die Nahrung kein Calcium zugeführt, bringt leider die beste UV Lampe nichts oder strahlen Vitalux und Megaray etwas Calcium aus, das direkt ins Blut geht?

    Die Aussagen auf Ihrer Homepage sind leider zu pauschal um ernst genommen zu werden. Bei Ihnen kommt es offensichtlich nur auf die UVB Menge an. Warum empfehlen Sie dann eine Namiba Terra Replux ausdrücklich nicht, wo die sich doch als Spotlampe gerade durch eine sehr hohe UV Leistung wie auch all die anderen Spotlampen auch auszeichnet?
    Mitunter ist die normale Megaray nach meinen Informationen baugleich mit der T-Rex Active UV Heat, die Sie wohl bemerkt aber ausdrücklich nicht empfehlen!
    Da die T-Rex Lampe aber deutlich besser verfügbar ist, wie die Megaray, sollten Sie das vielleicht mal prüfen.

    Mich würde auch interessieren, warum die Mega-Ray denn das fortschrittlichste Produkt sein soll. Sie basiert auf Steinzeittechnik, wie auch die Vitalux.

    Sie erwecken auf Ihrer Homepage den Eindruck, dass die Industrie nur teuren Schrott im Angebot hat und im Endeffekt den Konsumenten verarscht. Belegen tun sie das aber nicht!

    Es täte Ihnen gut, sich mit den Produkten der Industrie mal zu beschäftigen, denn, ob Sie es glauben oder nicht, es wird viel Geld in die Forschung investiert und wenn man nicht nur schwarz und weiß sieht, dann würde man es merken.
    Wenn man sich auf die Lampen einlässt, dann wird man feststellen, dass jedes unter den richtigen Einsatzbedingungen, geeignet ist, um die Tiere mit ausreichend UV zu versorgen, genauso wie eine Vitalux und Mega-Ray ungeeignet ist oder den Tieren sogar schaden können, wenn die Einsatzbedingungen nicht stimmen.

    Da Sie ja offensichtlich genauso vielbeschäftigt sind wie ich, rufen Sie mich doch mal an, das wäre sicher ein interessanter Informationsaustausch.

    Mit freundlichen Grüßen

    Jürgen Hoch

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